Paula26
Huhu! Ich bin hin und her gerissen... Wenn ich 2 jahre EZ beantrage bekomme ich sagen wir jetzt mal 500€ im Monat wenn Aber alles super läuft und ich nach einem Jahr doch wieder arbeiten gehe... Was passiert dann? Bein einem Jahr EZ würde mir 1000€ zustehen... Geht das Geld verloren?? Nach dem Motto persönliches Pech? Lg
So sieht es aus deshalb lasse ich mir ein Jahr alles auszahlen und lege die Hälfte zurück und zahle sie mir im 2. Jahr aus
Danke!
Stimmt nicht! Du kannst es ohne Probleme in 2 Jahren ausbezahlen lassen
Nein das Geld geht nicht verloren! Du kannst es auf 2 Jahre verteilen, das 2. Jahr ist Save, da kannst du zusätzlich wiederhol arbeiten wenn du das willst! Nur im ersten Jahr wird es angerechnet Elternzeit und Elterngeld sind 2 unterschiedliche dinge
Auch wenn man wieder VZ arbeiten geht? also würde ich dann die 500€ im 2 jahr noch on Top bekommen?
Ja! Würdest du! Die Berechnung wird nur geändert wenn du in den ersten 12 Monaten arbeiten gehen möchtest! Im 2. Jahr ist es zu 100% sicher! Ich hatte mein Geld 14/15 auch auf 2 Jahre verteilt und bin im 2. Jahr wieder arbeiten gegangen. Hab vorhin auch nachgelesen, das ist weiterhin so ;) google einfach mal im Elterngeld "Katalog" da steht es auch drin
Ich schleicht mich mal aus dem Juli ein... Du darfst während der Elternzeit nur max. 30 Wochenstunden gehen. Das ist gesetzlich so festgelegt. Also Vollzieht arbeiten wird in Elternzeit nix. Lg Elisa
Sie meint im 2. Jahr Elterngeld Bezug, dann würde sie nur ein Jahr Elternzeit nehmen wenn sie dann wieder arbeiten gehen möchte in Vollzeit wäre die Elternzeit natürlich aufgehoben!
Dein bezugszeitraum ist 12 Monate, als Alleinerziehende 14 Monate

D

Hallo,
mein Mann hat gut verständliche und informative Seiten gefunden, die auch fachlich richtige Infos enthalten mit Videos - so hab selbst ichs verstanden
http://www.familien-wegweiser.de
www.elterngeld-plus.de
www.elternzeit.de
Elternteil und Elterngeld sind zwei unterschiedliche Dinge,die auch bei unterschiedlichen Stellen beantragt werden müssen.
Einzig, um Elterngeld zu erhalten muss man auch in Elternzeit sein.
Wie das dann aufgeteilt wird, da muss sich jeder selbst einig werden.
Wir machen erst mal 10 Monate ganz normal und schwenken dann auf Elterngeld Puls um, so kann mein Mann auch reduzieren und wir haben beide was von der Kleinen, das ist super so!
Ist nur n bisschen kompliziert mit dem Ausfüllen der Anträge, das ist alles so schwammig gefragt, da weiß man teilw. nicht, was die jetzt genau wollen...
Und Achtung: Elternzeit müssen beide beantragen, wenn beide sie haben wollen und Elterngeld müssen auch beide beantragen (also man muss einen Antrag für die Frau und einen für den Mann ausfüllen), wenn dein Mann z.B. auch ne Zeit reduzieren will!!!
Elternteil bis max. 1 Woche nach Geburt beim Arbeitgeber, Elterngeld hat 3 Monate Zeit.
Kindergeld kann auch rückwirkend bei der Familienkasse beantragt werden (dafür benötigt man ja eh die Steuernummer fürs Kind > bekommt man zugeschickt)
Mutterschaftsgeld wird ja entweder über die Krankenkasse bewilligt oder man erhält seine Bezüge weiter (Beamte, wenn privat).
Es gibt diese Mutterschaftsgeldstellen (einfach online eingeben), da kann man sich direkt online dieses Geld beantragen, zu dem Die KK dann aufstockt.
Grüße aus dem Juli....
Danke!!!