PrinzessinLeya
Hallo ihr Lieben, da ich jetzt schon einige Fragen zum Thema Elterngeld gelesesn habe, möchte ich mein Wissen gerne mit euch teilen. Das Thema ist da leider sehr komplex und meist für jeden Fall sehr individuell. Vorab: Elterngeld wird immer nach Lebensmonaten gezahlt, nicht nach Kalendermonaten! (Beispiel: Kind wird am 05.08.2017 geboren, der 1. Lebensmonat wäre somit 05.08.-04.09.17 2. Lebensmonat: 05.09.-04.10.17 usw.. ) Das ist oft bei den Vätern sehr relevant, vorallem, wenn diese den 1. Lebensmonat beantragen möchten. Aber dazu später mehr. Als Angestellte bekommt ihr 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und den Zuschuss des Mutterschaftsgeldes des Arbeitgebers. Beamte bekommen ihre Bezüge in diesen Wochen ganz normal weitergezahlt. Hier ist wichtig, dass die 8 Wochen nach der Geburt schon Lebensmonate des Kindes sind (meistens 1. und. 2 Lebensmonat) diese Monate sind immer verbrauchte Basiselterngeldmonate! Viele sind dadurch verärgert, da sie im Anschluss an die Schutzfristen somit nicht ganz zwölf Monate Elterngeld beziehen können, aber rein finanziell ist es total super, da man die ersten beiden Monate genau das hat, was man vorher verdient hat. Nach dieser Frist beginnt dann das Elterngeld und ihr bekommt dann nur noch die 65% des vorherigen Nettovberdienstes ausgezahlt. Ihr könnt euch danach entscheiden, welche der vielen möglichen Varianten ihr wählen möchtet bzw. was für eure Familie und natürlich auch finanzielle Situation am meisten Sinn macht. Klassische Variante 12 Monate Basiselterngeld für die Mutter und der Vater nimmt zum Beispiel die Lebensmonate 13 und 14. Im Elterngeldplus könnt ihr die Laufzeit auf bis zu 24 Monate strecken, jedoch bekommt ihr da dann monatlich nur die Hälfte des errechneten Betrages (Beispiel: Ihr erhaltet im Basis 1000 € bekommt ihr in den Elterngeldplus Monaten nur 500 €/ Monat). Ihr könnt auch kombinieren also z.B. die Lebensmonate 1-10 im Basis und 11-14 Elterngeldplus. Das macht vielleicht Sinn, wenn ihr noch Monate überbrücken muss, bis euer Kind in die Kita kann. Elternzeit müsst ihr spätestens 7 Wochen vor Beginn bei eurem Arbeitgeber beantragen. In diesen Wochen besteht auch Kündigungsschutz, vorher nicht. Das heißt es reicht, wenn ihr diesen Antrag eine Woche nach der Geburt abgebt. Kleiner Tip macht es alles schriftlich und lasst es euch bestätigen. Solltet ihr es vor der Geburt beantragen, ergänzt das Schreiben nach der Geburt mit den richtigen Daten also, richtiger Geburtstag und Name des Kindes. Bei den Vätern immer darauf achten, dass diese nach Lebensmonaten beantragen. für viele Arbeitgeber ist das ein Graus, wenn das Kind nicht am 1. eines Monats geboren wird, da die Abrechnungen dann oft kompliziert werden. Das sollte euch aber egal sein, da es sonst zu Anrechnungen des Gehaltes kommen wird und somit weniger Elterngeld übrig ist. Beispiel: Kind wird am 05.08. geboren. Vater beantragt vom 15.08.-14.09. der Lebensmonat beginnt wäre 05.08.-04.09. so zahlen auch die Elterngeldstellen. Der Vater hat aber in diesem Monat Einkommen nämlich vom 05.08.-14.08. dieser Zeitraum wird angerechnet. Die Elterngeldstelle zahlt nur bis zum 04.09., der Vater ist dann aber bis zum 14.09. noch zu Hause und geht erst am 15.09 wieder arbeiten. Somit bekommt er auch erst Ende des Monats wieder Gehalt, es ist somit ein längerer Zeitraum finanziell zu überbrücken. Elterngeld wird immer im voraus gezahlt. Im letzten Monat empfiehlt es sich Geld beiseite zu legen, da ihr wenn ihr dann wieder arbeiten geht oft erst ende des monats wieder das nächste Gehalt erhaltet. Außer die Beamten :-) soo etwas viel und vielleicht auch nicht wirklich strukturiert, aber es ist so viel was man dazu sagen kann. Schreibt mich sonst einfach mal an, wenn ihr spezielle Fragen habt. Euch allen einen hoffentlichen sonnigen Tag Liebe Grüße
Vielen lieben Dank für die ganzen Infos! !! :)
Danke...super viele Infos und so schön zusammengefasst
Hallo meine Liebe! Herzlichen Dank für die super Informationen!
Habe dazu noch zwei Fragen:
1.wann sollte ich das Elterngeld spätestens beantragen damit ich es gleich im Anhang bekomme?
2. welchen Zeitraum rechnen die an? Die letzten 12 Monate oder?
Wie siehts dann da aus wenn ich seit Januar beispielsweise im Berufsverbot bin, da bekam ich keine Schichzulagen mehr sondern rein das Grundgehalt.
Danke dir im Voraus.
Ich hätte eine spezielle Frage: Werden die Partner Bonus Monate bei der Berechnung fürs EG als Ausklammerungstatbestand gewertet oder nicht?
Hey, vielen Dank für die Zusammenfassung und die Beispiele! Ich hab eine Frage zur Steuerklasse. Mein Mann und ich haben beide die 4, macht es Sinn bzw. geht es überhaupt während meiner Elternzeit zu 3 & 5 zu wechseln? Danke im Voraus!
Vielen lieben Dank für die ganzen Infos!!!
Wow danke für deine Mühe.eigentlich war mir vieles schon klar,aber hab s mir trotzdem gerne noch mal alles durchgelesen!
Und wiedermal bin ich froh verbeamtet zu sein machts iwie einfacher.
@elNessa13 : zu 1. Hier kann man den Antrag erst nach der Geburt stellen. Habe schon gehört, dass einige Behörden diesen wohl auch schon vorher annehmen. Für "unseren" Fall empfehle ich alles soweit vorzubereiten und den Antrag dann nach Erhalt der Geburtsurkunden einzureichen. Man hat drei Monate nach Geburt dafür Zeit. Ab da wird auch gezahlt, wann du die erste Zahlung erhälst hängt jedoch von den Bearbeitungszeiten der Behörden ab. Erstmal erhälst du dann ja eh Mutterschaftsgeld/Bezüge und erst danach wird EG gezahlt. Zu 2. Für die Berechnung werden die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes angeschaut (bei Selbstständigkeit das Kalenderjahr vor Geburt) Also wenn du im Juni in den Muschu gehst benötigt die Behörde alle Abrechnungen ab 06/2016. Im Beschäftigungsverbot kann dann nur das berechnet werden, was du hattest, also erfolgt die Berechnung ohne Schichtzulagen. @Lovie: Hast du Partnerbonusmonate für ein älteres Kind bezogen? Ausgeklammert werden können in diesem Fall nur 14 Monate. Wenn die Monate später waren können sie nicht ausgeklammert werden. @Lilime17: Soweit ich weiß, ist es kein Problem in der EZ die Steuerklassen wieder zu wechseln.
Jup. Geburt Kind 1 07/15 und bonus Monate von 09/16 bis 12/16 Lieben dank für die info... Finde ich aber Grundsätzlich falsch, diese bonus Monate nimmt man doch nach dem Basis Elterngeld und nicht mitten drin... Zu kurz gedacht vom Staat, mmn.
Ich danke dir!