Monatsforum August Mamis 2016

hallo ist noch jemand im Beschäftigungsverbot

hallo ist noch jemand im Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Hallo ich bin seit Dezember2015 im Beschäftigungsverbot und hab ne Frage wegen der Berechnung. Komme da nicht ganz klar vielleicht kann mir jemand helfen


Patchwork

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Was ist denn dazu deine Frage ? Während des BV erhältst du ganz normal weiter deinen Lohn . Natürlich keine Zuschläge oder Sonderzahlungen , falls du vorher welche hattest. Du erhältst ganz normal deinen Lohnzettel weiter und danach berechnet sich dann alles weitere ...


sonnenbluemchen2015

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Antwort auf Beitrag von Patchwork

So einfach ist das nicht. Geht mir momentan genauso . Zuschläge kriegt man weiter. Aich Lohnerhöhungen z.B. Muss der Durchschnitts Lohn der letzten 13 Wochen sein. Wenn du Fragen hast, kannst dich gerne melden....


Lilalotti.0

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Ich wart auch auf meinen Lohnzettel von Dezember. Hab mich belesen aber wirklich schlau bin ich nicht. Einmal liest man 100 % vom netto, dann wieder 100% brutto wird berechnet


Patchwork

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Antwort auf Beitrag von sonnenbluemchen2015

Zuschläge bekommt man weiter ? Das ist mir neu ? Ich bekomme ja nur Zuschläge bei Wochenenddiest oder Feiertags. Das macht man ja dann nicht mehr , daher gibt es doch auch die Zuschläge nicht. Ich war zuletzt im BV und bekam all die Monate nur mein Grundgehalt.


Patchwork

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Antwort auf Beitrag von Patchwork

Ach ja ,.... Der Arbeitgeber zahlt doch weiter den Lohn, erst beim Eltergeld berechnen die den Durchschnittswert.


Patchwork

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Antwort auf Beitrag von Patchwork

Schau mal, das findest du in der Rubrik ... Hoffe es hilft dir!

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summerlove

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Ich hatte in der letzten ss nen beschäftigungsverbot und bekomme jetzt auch eins Du bekommst das durchschnittliche gehalt der letzten drei monate/13 wochen. Du darfst durch das beschäftigungsverbot keinen finanziellen Nachteil haben das heißt das dir urlaubsgeld und weihnachtsgeld gezahlt wird,sofern es in dieser Zeit fällt. Du hast anrecht auf urlaub bis zum ende der mutterschutzzeit. Entweder auszahlen lassen oder nach der elternzeit ranhängen Lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von summerlove

Danke für die ganzen Antworten. Meine frage dazu ist: ich habe mich am 3.dezember schwanger gemeldet daher ab da an auch BV. Jetzt dachte ich das die drei Monate davor als Durchschnitt genommen werden also Sept,ist,nov aber mein AG sagte die rechnen vom Entbindungsternin 280 Tage zurück und kommen dann auf den angeblichen Befruchtungsternin und davon dann die drei Monate vorher werden gerechnet. Was bei mir aber ein Geldeinbuße von 400 Euro macht. Ich lese im Internet immer andere Varianten vielleicht kann mir einer dazu was sagen. Krankenkasse sagt das was ich sage stimmt und Rechtsanwalt im Internet sagt das was mein Chef gesagt hat stimmt. Komm da nicht ganz klar