Monatsforum August Mamis 2015

Nachteile Kind erst an 3 in kiga?

Nachteile Kind erst an 3 in kiga?

Blüte

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Hi zusammen, Wir planen ja eigentlich, dass unsere Kleine erst mit 3 in den Kiga kommt. Irgendwie sind aber alle, die ich so kenne, spätestens mit 2 Jahren da. So scheinen es also viele machen zu wollen. Werden wir da mit Nachteilen rechnen müssen, wenn unsere dann mit anderen 2 jährigen um einen Platz "konkurriert", sprich, werden dann die 2 jährigen bevorzugt den Platz erhalten? Wir melden uns ja jetzt schon für 2018 bei den Kindergärten. Die meisten sagen, wir sollen uns erst nächstes Jahr melden. Kann es denn trotzdem sein, dass wir trotz 2 jahre vorher melden (was ich Wahnsinn finde) keinen Platz erhalten? Und haben wir "schlechtere Karten", wenn sie dann 3 ist, wir Eltern mit unbefristeten Arbeitsverträgen (wo einer zumindest 'prinzipiell' zuhause bleiben könnte) und die Kleine nicht getauft? Ich verstehe dieses ganze Platzvergabeverfahren nicht. Werde dazu bald mit dem Jugendamt telefonieren. Aber vielleicht kann ja hier jemand auch schonmal ne (fachkundige) Auskunft geben. Lg


DasBabY85

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Huhu Ich schleich mich mal ein. Meine Große geht jetzt seit 1.8. In den Kiga. Angemeldet haben wir sie kurz nach dem 1. Geburtstag. Eig damit sie mit knapp 2.5 rein kommt. Das klappte nicht und so war sie fast 3.5. Wartezeit 2 Jahre und dadurch "vorrang" Mit dem Taufen kommt es wohl schwer auf den Träger an. Fabido ist es egal, evangelisch denke ich macht sich gut aber sollte nicht von großer relevanz sein. In " unserem" ist ein bunt gemischter haufen. Mal frierend rüberwink.


Sternschnuppe 84

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Da gibt es keine pauschale Antwort. Das ist von Einrichtung zu Einrichtung und von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Nachteile in dem sinne dürften im Vergleich zu 2 jährigen nicht entstehen. Es kommt immer darauf an wieviele Kinder einen Platz wollen, von Jahr zu Jahr natürlich verschieden.gibt es mehr Anmeldungen als Plätze spielt es eine Rolle wer zuerst angemeldet hat und vor allem wer evtl auch andere Möglichkeiten hat das Kind zu betreuen. Sprich die Eltern die nachgewiesen beide arbeiten müssen und keine andere Möglichkeit haben werden bevorzugt. Allerdings wenn es um einen Kindergarten Platz geht werden bei mir 3 jährige den 2 jährigen vorgezogen. Die 2 jährigen können noch in die Krippe oder bei einer tagesmutter betreut werden.kleinkindgruppen...Da gibt es Alternativen die ein 3 jähriges Kind nicht mehr in Anspruch nehmen kann. ( tagesmutter geht zwar prinzipiell schon aber ich finde ein 3 jähriges gehört in den Kindergarten um optimal auf die Schule usw vorbereitet zu werden). Und wenn viele Anmeldungen da sind....2 jährige belegen im normalen Kindergarten 2 Plätze. Nimmt man 3 jährige kann man mehr Kinder aufnehmen. Aber wie gesagt das ist sehr sehr unterschiedlich und nicht einheitlich geregelt.


Sternschnuppe 84

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Und das getauft oder nicht getauft eine Rolle spielt habe ich noch nie gehört. Ich kenne unzählige katholische Einrichtungen in denen hauptsächlich muslimische Kinder betreut werden. In meiner Einrichtunge wird das überhaupt nicht gefragt ob getauft oder nicht.


ela080

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe 84

Ich schleich mich mal aus dwm september rein.aber bei uns wird schon darauf geachtet ob das kind getauft ist.unser sohn geht seit dem 1.8.in den kindergarten.angemeldet haben wir ihn mit 2 monaten.nun ist er 14 monate.uns ist ganz klar gesagt worden wenn eltern kommen die kath.sind und arbeitslos,bekommen sie trotzdem den platz obwohl ich wieder nach 1 jahr arbeiten gehen wollte und den platz brauchten.wir sind nicht kath.haben den platz aber trotzdem bekommen.


Wurzelpurz

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Auch ein Punkt ist ob eine Krippe in dem Kindergarten vorhanden ist. Wenn dann Kinder, die dort schon zur Krippe gehen drei werden und in den Kindergartenbereich wechseln werden diese oft auch bevorzugt, weil sie ja eben schon in der Einrichtung sind. Oder manchmal werden auch Geschwisterkinder bevorzugt, wenn ein älteres Geschwisterkind schon in die Einrichtung geht. Da musst du wirklich nachfragen wie das bei euch ist, das ist halt ganz unterschiedlich.


Linchen83

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Hallo, soweit ich weiß sind es zwei komplett unterschiedliche "Pötte", ob ein Kind U3 oder Ü3 aufgenommen wird. Dein Kind wird also nicht mit 2-jährigen konkurrieren, weil die einen U3-Platz benötigen, dein Kind aber schon einen Ü3-Platz. Was diese endlos langen Voranmeldungen angeht, hängt wohl sehr von der Gegend ab in der man wohnt, sowie vom Träger. Hier bei uns kann man sich bei ALLEN Einrichtungen (privat, Kirche, Stadt) bis zum 31.12. des Vorjahres anmelden und die Anmeldungen werden NICHT nach Eingangsdatum bearbeitet, sondern nach Dringlichkeit des Bedarfes. Und wie gesagt, ganz klar getrennt nach U3 und Ü3. Wenn ihr beide einen unbefristeten Arbeitsvertrag habt, so wird das bei der Anmeldung (so denn nach Dringlichkeit vergeben wird) eher von Vorteil sein. Lass dir ggf. vom Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, dass ab dem xx.xx.xx ein Wiedereinstieg mit xx Stunden geplant ist, dann hast du deinen Betreuungsbedarf auch belegt. In unserer Kita (privat) wird ganz konkret nach dem Stundenumfang der Eltern gefragt, da die Kita explizit für Kinder berufstätiger Eltern gedacht ist (großer Arbeitgeber nebenan sponsert die Einrichtung).


faenny

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Wie schon geschrieben - das hängt von der Einrichtung bzw. Dem Träger ab. Daher würde ich mich direkt an den in Frage kommenden kiga wenden. Bei uns im Ort sind die kigas erst ab 3. Anmeldung ist im Frühjahr vor dem kindergartenjahr in dem das Kind 3 wird. Im kleinen privaten (nur eine Gruppe) ist entweder Platz oder halt nicht. Kleinkindbetreuung unter 3 ist komplett getrennt. Du siehst, komplett anders - und total normal, dass Kind erst mit 3 in kiga geht. Vorher eher spielgruppe.


Mitglied inaktiv

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Ich würde einfach mal direkt bei deiner Stadt/Dorf anrufen und genau das fragen. Kinder zwischen. 1 und 3 Jahren haben einen Rechtsanspruch auf einen Platz, ü3 Kinder nicht. Deshalb kommt es eben gern dazu das die u3 Kinder bevorzugt aufgenommen werden, sofern die Kapazitäten knapp sind. Aber wie gesagt, dass erfährst du nur vor Ort.


Lotterliese

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So ganz richtig ist das aber nicht. Kinder von 1 bis 3 haben seit 2013 einen Rechtsanspruch, Kinder über 3, bereits seit 1996. Private Einrichtungen können zwar Vorschriften hinsichtlich Taufe und Co. machen, verstoßen dabei jedoch u.U. gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Kommunale Einrichtungen sollten sich hüten, solche Umstände zu bemängeln. Und der Umstand, dass beide Elternteile unbefristet beschäftigt sind, kann nicht zu der Forderung führen, dass einer von beiden zur Kinderbetreuung Ü3 zu Hause bleibt. Das wäre ja mit dem Schinken nach der Wurst geschmissen. Nehmt Euch das Jugendamt zur Unterstützung, wenn die Träger nicht mittun. Viel Glück!


Sternschnuppe 84

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Wenn es aber schlicht keinen Platz gibt bringt dir der Rechtsanspruch nichts. Klar kann man klagen usw usw aber auch da zieht man meistens den kürzeren. Das klingt zwar immer schön aber Rahmenbedingungen einer Einrichtung lassen sich nunmal nicht so leicht ändern und es kann eben auch nicht mal eben so ein Kind mehr aufgenommen werden. Hier wurde auch schon geklagt, für ein weiteres Kind wäre aber zum einen dann mehr Personal nötig gewesen und qualifiziertes Fachpersonal findet sich so.gut wie nicht und zum anderen hätten wir mehr Platz benötigt. ( muss ja pro Kind eine bestimmte Anzahl an qm vorhanden sein) und wegen 2 Kindern einen Millionen teuren Anbau konnte sich die Stadt schlicht nicht leisten. Kinder einfach so zusätzlich aufnehmen haben wir die Genehmigung vom landesjugendamt natürlich auch nicht bekommen also standen die beiden Familien trotz Rechtsanspruch ohne Betreuung da.


Hasenbande

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Hab im Moment nicht viel Zeit, daher erst später PN ;) aber es gibt keine Nachteile. U3 und Ü3 können nicht konkurrieren. Entweder es gibt einen Platz Ü3 oder nicht


Sternschnuppe 84

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Können Sie sehr wohl, kommt auf Einrichtung an.


Sternschnuppe 84

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Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Ich hab pro Kindergarten Gruppe 28 Plätze dazu die Zulassung für Kinder u3. Mit welchen Kindern ich die Plätze fülle bleibt mir und dem Träger überlassen, einzige Vorgabe dass eben u3 Kinder 2 Plätze belegen. In die krippengruppe dürfen natürlich nur u3 Kinder und die Gruppe die keine Zulassung für u3 hat darf nur Kinder ü3 aufnehmen. Aber in der mischgruppe gibt es die Konkurrenz durchaus.


Hasenbande

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Antwort auf Beitrag von Hasenbande

Hier ist es meist so geregelt, dass es eine bestimmte Abzahl U3 Plätze gibt und Ü3. Somit kommt es nicht zur Konkurrenz. Da Blüte in der Navhbarstadt wohnt,wird es dort auch in den meisten Kindergärten so sein. Es ist hier U3 schwerer einen Yplatz zu bekommen als ü3, weil weniger vorhanden. So oder so ist es hier nicht leicht einen Platz zu bekommen


Blüte

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Antwort auf Beitrag von Blüte

Danke für alle, die sich die Mühe gemacht haben zu antworten. Ich lese zusammenfassend raus, dass es überall anders zu sein scheint. Die Situation hier im Pott ist wahrscheinlich nochmal besonders zugespitzt... Daher, Hasenbande, freue ich mich wenn du mir per pn über deine Erfahrungen schreibst, bist da besser informiert als ich Ansonsten frage ich konkret bei meinen Wunschkitas nach und mal beim Jugendamt. Lg.


DasBabY85

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Antwort auf Beitrag von Blüte

Kannst dich auch bei mir melden ;). Kenn den ein oder anderen inna ecke ;)


dreambaby2

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Antwort auf Beitrag von Blüte

Das aufnehmeverfahren hängt auch imner vom träger an. städtische einrichtungen nehmen meist eher die die schon in einer krippeneinrichtung gewesen sind (tun sich mit der eingewöhnung leichter). dann gibt es ja noch kirchliche einrichtungen und freie träger. nach was die gehen weißich nicht. ich weiß nur dass kinder aus sozial geschwächten familien bevorzugt werden, damit diese Kinder auch eine Chance bekommen aus dieser "schicht" raus zu kommen. Ich finde das hört sich immer voll blöd an. Das sind so meine bescheidenen Erfahrungen.