puppini
Hallo Mädels, hab seit dem 22.1 bv. Jetzt hab ich gelesen, dass es seit Ende 2013 so ist, dass der Urlaub den man schon eingereicht hat im bv verfällt. Ist das auch so, wenn man gezwungen ist Urlaub einzureichen? Ich muss den nämlich immer schon im Dezember fürs kommende Jahr einreichen, ob ich will oder nicht, hab ich dann Pech? Und gilt das auch für mutterschutz und Elternzeit, dass der eingereichte Urlaub verfällt? Find das schon echt unfair, zumal mir das eh nicht passt, dass ich ihn so früh einreichen muss und jetzt werd ich quasi noch dafür bestraft! Mutterschutz beginnt am 20.6. Also habe ich normalerweise von 1.1-1.7 normalen Urlaubsanspruch minus die 2 Wochen die ich schon eingereicht hab? Danach Mutterschutz normaler Urlaubsanspruch.... Und dann Elternzeit bis Mitte nächsten Jahres - 1/12 Wär Super wenn sich da jemand aus kennt, ich Blick da nicht wirklich durch und bevor mein Chef mir sonstwas erzählt :-( Lieben dank Lena
Ich glaube es ist egal ob du BV hast. Es zählt dein Anspruch bis zum Mutterschutz. Wenn du diesen nicht nehmen kannst dann darfst du den mit in das Jahr nach der Elternzeit nehmen! Gebauer weiß das aber auch die Krankenkass.
Hallo puppini(lena), bin ja wie du auch im bv. Zählt denn die zeit des bv als "arbeitszeit"sodass man da auch urlaubsanspruch hat?Hab noch restrlaub aus 2013 und dann würde ja noch der aus 2014 bis zum mutterschutz dazukommen. ist das denn so? lg lottchen
Huhu, ja der bv zählt als normale Arbeitszeit und somit hast du vollen Urlaubsanspruch., genau wie beim Mutterschutz ;-) elternzeit ist dann anteilig, also 1/12 Tel .... Lg Lena
Hallo puppini, das hört sich ja gut an. Danke für die Info. LG Lottchen
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