trine-mandarine
Hallo! Ich habe mal eine ganze andere Frage: Ist es (steuerlich etc.) egal, wer von beiden Eltern das Kindergeld bezieht? Könnte ich z.B. für mein erstes Kind Kindergeld beziehen und mein Mann einfach für das zweite Kind? Wie macht ihr das? LG
Eigentlich hat man das zweite Kindergeld auf der gleichen Kindergeldnummer wie vom ersten Kind, seit ihr verheiratet? Bei uns ist es so das ich das Kindergeld für aktuell 5 bald 6 Kinder bekomme, ich arbeite weniger (25 Stunden) und kaufe mehr für die Kinder ein ( Klamotten, Schulsachen usw) wobei mein Mann letztens Jacken bestellt hat, nie wäre er auf die Idee gekommen das Geld zurück zu verlangen,
Danke, ok macht Sinn. Mir geht es auch nicht darum, dass das Geld zwischen uns Ehepartnern aufgeteilt werden muss oder so. Wir sind ja eine Gemeinschaft und es ist mir echt egal wer es bekommt. Allerdings kann der Kinderfreibetrag (je nachdem auf wen das Kind "läuft") sich steuerlich positiv auswirken. D.h. es macht unter Umständen mehr Sinn, dass die Person, die mehr verdient auch den höheren Kinderfreibetrag hat. Umso mehr ich darüber nachdenke, komme ich zum Schluss, dass ich mal zu nem Steuerberater muss :D Danke trotzdem! LG
Ok wir machen seit wir verheiratet sind gemeinsam die Steuer über den Lohnsteuerhilfeverein die schauen jedesmal wie es am besten passt
das ist auch ne gute Idee. Vllt schaue ich da mal vorbei. Danke!
Also den Kinderfreibetrag bekommen ja eigentlich beide Elternteile zu 0,5. Das hat meines Wissens nach nichts damit zu tun, wer das Kindergeld bekommt. Ich bekomme für alle drei Kinder das Kindergeld, den Kinderfreibetrag haben wir beide trotzdem automatisch mit 0,5 pro Kind, insgesamt also 1,5 für jeden. Man kann es wohl auf Antrag auch auf einen Elternteil übertragen, aber wie da die Voraussetzungen sind, das weiß ich nicht. Normalerweise wird das Vermögen bei der Steuererklärung ja auch zusammen veranlagt, wenn man verheiratet ist.
Hallo, Steuerlich ist es vollkommen unerheblich wer das Kindergeld bekommt. Auf der „Lohnsteuerkarte“ stehen jedem Elternteil 0,5 pro Kind zu. In de er Einkommensteuererklärung kann man das auch übertragen. Also wie gesagt der Bezug ist dabei unerheblich.