Rikami82
Hallo zusammen!
Ich hoffe euch geht's allen gut?! Zumindest soweit wie möglich!
Mich gibt's auch noch, aber ich kämpfe mich schon wochenlang durch den Umzug, Anträge & Co.
Nun kam noch eine weitere "Herausforderung" auf mich drauf zu... kann mir dazu vielleicht jemand etwas sagen?
Ich bin im Beschäftigungsverbot. Nach Ausstellung des BV hat sich der ET eine Woche nach hinten verschoben, nun möchte der Arbeitgeber aber eine Korrektur des BV mit dem korrekten ET. Die Frauenarztpraxis meinte aber, dass es dafür keine Korrektur gibt, der voraussichtliche ET steht auf der Bestätigung für den AG+KK drauf. Mehr gibts nicht.
Wer ist denn nun im Recht? AG oder Frauenarztpraxis?
Ich bin da etwas überfragt. Könnt ihr mir helfen?
Ich denke, am besten kann Dir da die Krankenkasse helfen. Wahrscheinlich reicht die ET Bestätigung durch den Gynäkologen, die der Krankenkasse vorliegt. Wer hat denn das BV ausgesprochen? Gyn oder Betriebsarzt?
Ich danke dir für deine Rückmeldung.
Mit der KK hab ich bereits gesprochen, die können mir dazu keine konkrete Antwort geben. Theoretisch sollte aber der Beleg für den Arbeitgeber reichen, den auch die Krankenkasse bekommt. Da steht der ET drauf.
Das BV hatte mir die FÄin ausgestellt.
Ich bin gespannt, was beim AG jetzt noch rauskommt...
Wenn ich das richtig verstanden habe und wie es im Internet steht was an Alle Dokumenten Kram angeht dein AG muss sich nach deinen ersten ET richten, egal ob dein Frauenarzt oder Oberarzt im Krankenhaus gesagt hat dass dein Baby früher oder später kommt. Natürlich muss du informieren wann genau dein Baby geboren ist aber das ändert nicht den Offiziellen ersten ET denn sowieso deine Mutterschutzfrist richtet sich auch nach deinem ET, so habe ich das verstanden. Lass dich nicht ärgern oder stressen und vom AG sowieso nicht
Ich würde erstmal den AG gar nicht erzählen aber falls der Fall ist, kann er auch nicht ändern. Mein Gott es stört mich, der Druck in der Arbeit, als hätte man eine Erkältung, dass alles in Geld endet nur wegen ein par Tage weniger oder mehr.
Sorry
musste mal meckern
Alles gut, meckern muss mal sein... Geht mir auch nicht anders.
Von meiner Ärztin wird definitiv keine Korrektur ausgestellt, sie sollen sich an den ET richten, der auf dem Zettel für die KK drauf steht. Auch die Schwangerschaftsberatungsstelle meinte, dass es dafür keine Korrektur gibt. Die Kinder halten sich meist eh nicht an den "vorgeschriebenen" Termin, von daher muss sich der AG an das zuletzt mitgeteilte Datum richten.
Das mit dem Druck war auch der Grund für das BV. Psychischen Druck hatte ich in den letzten Tagen mehrfach, dagegen war der Umzug harmlos. Auf starken, psychischen Druck reagiere ich mit Bauchspeicheldrüsenentzündungen und genau das sollte vermieden werden.
Ich reiche den Zettel beim AG ein, wenn er eine Korrektur möchte, dann soll er sich an die Ärztin wenden.
Ich danke auch dir für deine Antwort!