Mitglied inaktiv
hallo wollt mal werbung in eigener sache machen*g habe hier in der auktion schneeanzüge und overals :-)) schaut doch mal bitte rein der winter kommt bestimmt nick ist dort: schokokes
ot
niedliche Gummistiefel gr.22 Schneeanzug in 104 ,2tlg. Schneeanzug in 98,schwarz mit ockergelb,2tlg. Schneeoveral gr.80 Schneeoveral gr.98 Wunderschöne jacke von PreNatal
Hallo, sei froh, wenn du keine Gebote bekommst, und stelle die Sachen lieber bei xbay ein (dann aber bitte Versandkosten angeben). Dann darfst du allerdings nicht hier dafür werben. Viele Grüße Susanne
wenn man bedenkt andere kriegen dort jeden ramsch weg....
Die Schneeanzüge kriegst du dort bestimmt gut weg. Mail mir doch mal 'ne Artikelnummer von dir dort, dann sag' ich dir, was du falsch machst *gg*. Viele Grüße Susanne
2345475556 das ist jetzt mal nur ne figur hatte auch ne kette drin aber naja
Hallo Nian, eigentlich meinte ich, du solltest mich direkt anmailen, aber so ist's auch o.k. ;-) Also, den Startpreis bei dem Set finde ich viel zu hoch angesetzt - klar, wenn das der Preis ist, unter dem du auf keinen Fall verkaufen willst... Aber gerade Markensachen laufen meist viel besser, wenn man mit 1 EUR anfängt. Ab und zu muss man halt in den sauren Apfel beissen und auch mal billiger verkaufen. Übrigens könntest du den Startpreis jetzt noch ändern. 2. Nachteil: Versandkosten sind nicht angegeben. "Porto du" ist leider für viele Verkäufer ein Freibrief zur Portoabzocke, und ich biete bei solchen Angaben (zumal unten noch Versandkosten 0,00 Euro steht - ein Widerspruch, der auch zum Streit führen kann) nur mit, wenn ich vorher noch mal nachgefragt habe. (Vorschlag: Warensendung zu 1,53 plus evtl. ein paar Cent für Verpackung) 3. "Privatverkauf ohne Gewähr!" schreiben ja mittlerweile viele rein, bei mir heisst es allerdings so ungefähr: wenn mal ein berechtigter Grund zur Reklamation besteht, nehme ich die Ware selbstverständlich zurück. Ich hoffe, das hilft dir erstmal weiter ;-) Viele Grüße Susanne
...Privatverkauf ohne Gewähr habe ich auch auf meiner "mich" stehen. Dies bedeutet, wenn der Mixer den ich gebraucht verkauft habe nach einem halben Jahr kaputt geht, kann mir der Käufer nicht mit der Gewährleistungspflicht kommen, die nach neuem EU-Recht jetzt für alle Gebrauchtwaren gültig ist. Einige Verkäufer meinen aber tatsächlich, dieser Passus schließe sämtliche Reklamationen aus. Das ist aber nicht wahr! Wenn der Mixer gleich nach dem Auspacken gar nicht gehen würde, kann der Käufer selbstverstädnlich reklamieren. Dasselbe, wenn Kinderkleidung verkleckt oder löchrig ist, dann muß der Verkäufer dafür gerade stehen! Liebe Grüße, Ivonne
Nian, dein Bewertungsprofil ist super, da würde ich sofort kaufen, wenn die Versandkosten angegeben sind ;-)! Viele Grüße Susanne
ot
Oh Mann, das ist mir jetzt aber peinlich - da habe ich echt die Auktionen verwechselt ;-) Also, da nehme ich mein vorletztes und mein letztes Posting zurück - und schau mal, ob du nicht doch schon ein Gebot hast *gg*. Viele Grüße und sorry noch mal Susanne
ot
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