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KiWu-Behandlung von der Steuer absetzbar?

Thema: KiWu-Behandlung von der Steuer absetzbar?

Hallo ihr Lieben, ich habe mehrfach in Foren gelesen, dass man die KiWu-Behandlung von der Steuer absetzen kann. Hat jemand Erfahrung damit? Und gilt das auch für Selbstzahler (wie mich)? Wenn das stimmen sollte, wäre das wirklich toll.

von Ella321 am 12.07.2021, 17:58



Antwort auf Beitrag von Ella321

Hallo. Wir sind auch Selbstzahler! Alle Rechnungen, Rezepte+Quittungen, aus der Apotheke und auch die Fahrtkosten( Km, Hin und Rückweg mal 0,30 €) mit bei der Steuererklärung angeben.( Physiotherapie, neue Brille, kann auch angeben werden.) Seid ihr verheiratet? Du/ihr müsst über einen bestimmten Betrag kommen ( hängt vom Jahreseinkommen ab).

von Sternchen1983 am 12.07.2021, 19:22



Antwort auf Beitrag von Sternchen1983

Hallo! Wir sind auch Selbstzahler und unser Steuerberater hat alle Rechnungen als außergewöhnliche Belastung eingegeben. Jetzt haben wir aber ein Brief vom Finanzamt bekommen dass wir die Ablehnung von der Krankenkasse vorlegen sollen. Das haben wir natürlich nicht da wir keinen Antrag gestellt haben. Es war vom Anfang an klar dass die KK die Kosten nicht übernimmt weil wir die Voraussetzungen nicht erfüllen. Wir sind aber verheiratet. Kennt sich jemand aus? Wie habt ihr das gemacht? Habt ihr einen Antrag gestellt?

von klaudi1402 am 12.07.2021, 21:16



Antwort auf Beitrag von klaudi1402

Ich würde mal beim Finanzamt anrufen, ist ja ganz klar geregelt welche Vorraussetzungen man für eine Bewilligung benötigt. Wir sind auch Selbstzahler, haben auch keinen Antrag gestellt, weil klar war das die KK nichts übernehmen wird. Evtl. Kann euch die Kiwu das auch bestätigen? Wir sind noch dabei die Steuern zu machen

von Lizzlie am 13.07.2021, 07:34



Antwort auf Beitrag von Lizzlie

Danke für deine Antwort!

von klaudi1402 am 13.07.2021, 10:38



Antwort auf Beitrag von klaudi1402

Hallo Ihr, wisst Ihr, ob es üblich ist, dass das Finanzamt nicht 30 Cent je gefahrenen Kilometer anerkennt, sondern nur die Kosten die durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstehen würden?

von Amron79 am 15.07.2021, 12:53



Antwort auf Beitrag von Ella321

Hallo, die Kosten (auch Fahrtkosten) kann man als „außergewöhnliche Belastungen“ absetzen, wenn sie einen bestimmten Betrag überschreiten, der von eurem Einkommen abhängt. Das gilt übrigens für alle Krankheitskosten, bei denen die GKV nicht alles zahlt. https://www.vlh.de/familie-leben/kinder/kuenstliche-befruchtung-von-der-steuer-absetzen.html VG

von juli02 am 13.07.2021, 08:52



Antwort auf Beitrag von Ella321

Vielen Dank für eure hilfreichen Beiträge Jetzt muss ich nur noch rausfinden, wie ich das berechne.

von Ella321 am 13.07.2021, 23:35



Antwort auf Beitrag von Ella321

Hier gibts einen Rechner für die zumutbare Belastung: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Zumutbare_Belastung/default.php Wir haben die Belege übrigens direkt mit eingereicht (hatte vorher beim Finanzamt nachgefragt) und eine Excel-Tabelle mit den geltend gemachten Kosten dazu gelegt, damit’s übersichtlicher ist. VG

von juli02 am 14.07.2021, 08:28



Antwort auf Beitrag von juli02

Danke, das ist wirklich hilfreich . Es nimmt zumindest etwas Druck raus, das absetzen zu können.

von Ella321 am 19.07.2021, 16:01