Thema:
KiWu-Behandlung von der Steuer absetzbar?
Hallo ihr Lieben, ich habe mehrfach in Foren gelesen, dass man die KiWu-Behandlung von der Steuer absetzen kann. Hat jemand Erfahrung damit? Und gilt das auch für Selbstzahler (wie mich)? Wenn das stimmen sollte, wäre das wirklich toll.
von
Ella321
am 12.07.2021, 17:58
Hallo.
Wir sind auch Selbstzahler!
Alle Rechnungen, Rezepte+Quittungen, aus der Apotheke und auch die Fahrtkosten( Km, Hin und Rückweg mal 0,30 €) mit bei der Steuererklärung angeben.( Physiotherapie, neue Brille, kann auch angeben werden.)
Seid ihr verheiratet?
Du/ihr müsst über einen bestimmten Betrag kommen ( hängt vom Jahreseinkommen ab).
von
Sternchen1983
am 12.07.2021, 19:22
Hallo! Wir sind auch Selbstzahler und unser Steuerberater hat alle Rechnungen als außergewöhnliche Belastung eingegeben. Jetzt haben wir aber ein Brief vom Finanzamt bekommen dass wir die Ablehnung von der Krankenkasse vorlegen sollen. Das haben wir natürlich nicht da wir keinen Antrag gestellt haben. Es war vom Anfang an klar dass die KK die Kosten nicht übernimmt weil wir die Voraussetzungen nicht erfüllen. Wir sind aber verheiratet. Kennt sich jemand aus? Wie habt ihr das gemacht? Habt ihr einen Antrag gestellt?
von
klaudi1402
am 12.07.2021, 21:16
Ich würde mal beim Finanzamt anrufen, ist ja ganz klar geregelt welche Vorraussetzungen man für eine Bewilligung benötigt. Wir sind auch Selbstzahler, haben auch keinen Antrag gestellt, weil klar war das die KK nichts übernehmen wird. Evtl. Kann euch die Kiwu das auch bestätigen?
Wir sind noch dabei die Steuern zu machen
von
Lizzlie
am 13.07.2021, 07:34
Danke für deine Antwort!
von
klaudi1402
am 13.07.2021, 10:38
Hallo Ihr,
wisst Ihr, ob es üblich ist, dass das Finanzamt nicht 30 Cent je gefahrenen Kilometer anerkennt, sondern nur die Kosten die durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstehen würden?
von
Amron79
am 15.07.2021, 12:53
Hallo,
die Kosten (auch Fahrtkosten) kann man als „außergewöhnliche Belastungen“ absetzen, wenn sie einen bestimmten Betrag überschreiten, der von eurem Einkommen abhängt. Das gilt übrigens für alle Krankheitskosten, bei denen die GKV nicht alles zahlt.
https://www.vlh.de/familie-leben/kinder/kuenstliche-befruchtung-von-der-steuer-absetzen.html
VG
von
juli02
am 13.07.2021, 08:52
Vielen Dank für eure hilfreichen Beiträge
Jetzt muss ich nur noch rausfinden, wie ich das berechne.
von
Ella321
am 13.07.2021, 23:35
Hier gibts einen Rechner für die zumutbare Belastung:
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Zumutbare_Belastung/default.php
Wir haben die Belege übrigens direkt mit eingereicht (hatte vorher beim Finanzamt nachgefragt) und eine Excel-Tabelle mit den geltend gemachten Kosten dazu gelegt, damit’s übersichtlicher ist.
VG
von
juli02
am 14.07.2021, 08:28
Danke, das ist wirklich hilfreich
. Es nimmt zumindest etwas Druck raus, das absetzen zu können.
von
Ella321
am 19.07.2021, 16:01