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Eine Steuerinfo an euch........

Thema: Eine Steuerinfo an euch........

Hallo Mädels, es wurde vor längerer Zeit immer Mal gefragt was mit der Steuererklärung bzgl. der Arztkosten ist. Hatte jetzt meinen Termin bei der Steuerberaterin und alle Rechnungen von 2009 auf den Tisch gebracht. Nach der Berechnung unserer Einkünfte konnten wir immerhin 911 Euro Arztkosten absetzten. Wieviel das letztendlich ausmacht kann ich euch in Zahlen jetzt zwar nicht sagen aber..... sammelt bloß gut eure Medikamenten-und Arztrechnungen für die Steuererklärung. Wir müssen schon genug bezahlen, da kann man sich ja auch etwas vom Staat wiederholen. Viele Grüße und Toi Toi Toi, Isi

Mitglied inaktiv - 08.06.2010, 13:26



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Hallo! Da kann man doch bestimmt dann auch die gefahrenen Kilometer zur Praxis mitangeben oder???? wenn ja mit wieviel Cent/km?? LG Micha

Mitglied inaktiv - 08.06.2010, 14:31



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Hallo Mädels, ja, das haben wir auch schon zweimal gemacht und konnten meist so um die 700 Euro absetzen - davon blieben aber leider allerhöchstens 200 Euro übrig....die Fahrtkosten kannst du hin und zurück absetzen und sogar alle Parkgebühren. Also einfach alles rein, was mit der Behandlung irgendwie zu tun hat - wurde alles anerkannt!!!! Nur leider halt mit der 5 %-Grenze, die man vom Gehalt eh selbst zahlen muss. Viele liebe Grüße Bine mit fetter Blutung

Mitglied inaktiv - 08.06.2010, 20:09



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Wie belegt Ihr das denn mit den Fahrtkosten?

Mitglied inaktiv - 09.06.2010, 11:33



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Habe einfach die ganzen Fahrten aufgelistet - brauchte keine Belege dazu. LG Bine

Mitglied inaktiv - 09.06.2010, 17:17



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Hallo, habe gerade den Beitrag entdeckt und möchte etwas ergänzen: Die Fahrtkosten sind mit 30 Cent je gefahrenen km ( also Hin- und Rückweg) absetzbar. Die Parkgebühren sind nicht zusätzlich zu berücksichtigen, da sie bereits in der Pauschale enthalten sind. Des Weiteren sind Porto für div. Schreiben, ggf. Telefon-oder Handygebühren und natürlich die Medis absetzbar. Diese Kosten sind außergewöhnliche Belastungen und je nach Einkommen wird eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen. Vergesst nicht auch die Fahrtkosten zu anderen Ärzten (z.B. Zahnarzt) anzugeben und zwar von beiden Ehegatten. Medis sind auch dort nur zu berücksichtigen, wenn ein Rezept vorliegt. Noch weitere Fragen? LG Sunny ( von einem Finanzamt in Berlin)

Mitglied inaktiv - 11.06.2010, 12:30