Hallo Herr Dr. Busse,
Meine Tochter ist in der 2.Klasse und hat jetzt in 2 Monaten das 3. mal Läuse und Nissen gehabt. Die Schule macht nichts großartiges das mal geguckt wird ob nicht jemand was hat. Was kann ich tun damit meine Tochter es nicht bald wieder hat, ich hab zuhause alles gemacht was gemacht werden muss das da nichts mehr ist und Mur würde empfohlen jeden Tag die Haare einzusprühen mit Haarspray aber das hat ja auch nicht funktioniert.
Lieben Gruß Nicki.
von
nicki2006
am 25.03.2014, 19:13
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Läuse und Nissen.
Liebe N.,
die Schule darf auch nichts tun außer die Eltern informieren und notfalls das Gesundheitsamt, wenn die Läuseplage nicht in den Griff zu bekommen ist. Vorbeugend lässt sich leider nichts tun außer täglich die Köpfe der Familie abzusuchen.
Alles Gute!
von
Dr. med. Andreas Busse
am 26.03.2014
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Läuse und Nissen.
Ist doch logisch, dass die Lehrer nicht die Köpfe der Kinder nach den Plagegeistern absuchen, was erwartest du denn bitte?? Hast du denn alle Kuscheltiere, das Sofa usw. behandelt? Also alles, was mit dem Kopf in Berührung kommt? Meine Tochter hatte einmal welche, aber die waren dann auch nach der Komplettbehandlung verschwunden...Vielleicht sonst mal das Läusemittel wechseln? Man sagt ja, viele Läuse sind schon resistent gegen die üblichen Mittel? Viel Glück!
Gruß, Pia-Lotta
von
Pia-Lotta
am 25.03.2014, 20:22
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Läuse und Nissen.
Warst Du denn damit beim Arzt und hast Dir ein spezielles Läusemittel und einen Nissenkamm besorgt? Haben das auch andere Kinder in der Schule? Wäre natürlich wissenswert. Normalerweise sollte eine Schule ja schon ein Interesse daran haben. Wenn sich die halbe Klasse am Kopf kratzt ist ja auch kein normaler Unterricht möglich...
von
m0nika
am 25.03.2014, 20:47
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Läuse und Nissen.
Wenn die Lehrer informiert sind, müssen sie einen Brief an alle Eltern herausgeben, dass ein Kind (natürlich wird nicht gesagt, welches) Läuse hat und dass alle Eltern gehalten sind, auf Anzeichen bei den Kindern zu achten. In diesem Brief werden auch Maßnahmen aufgezählt, was bei Läusebefall zu tun ist. Außerdem meldet die Schule das Auftreten von Läusen ans Amt, das ist Pflicht. Ein Kind mit Läusen darf erst wieder die Schule besuchen, wenn der Arzt ihm "Läusefreiheit" bescheinigt hat.
von
Pia-Lotta
am 25.03.2014, 22:47