Frage: Kind gegen Krätze mitbehandeln?

Hallo Dr. Busse, bei mir wurden heute leider Krätzemilben diagnostiziert. Ich habe damit bisher keinerlei Erfahrung und habe mich daher nach dem Hautarztbesuch erstmal informiert (hatte Infoblatt mitbekommen und auf Internetseiten wie vom Robert-Koch-Institut gelesen). Teilweise widersprechen sich die Informationen leider. So heißt es einerseits, dass die Milben nach 24-36 Stunden außerhalb des Körpers absterben, aber gleichzeitig wird für Kleidungsstücke, Stofftiere pp, die man nicht heiß genug waschen kann, eine Lagerung im Plastikbeutel teilweise für bis zu 14 Tagen empfohlen. Wieso, wenn die Milben nach 36 Stunden tot sind? Für Couch und Teppich soll dagegen dann wieder absaugen reichen. Meine eigentliche Frage ist aber, ob ich meine Tochter (8 Jahre alt) mit der Salbe gleich mitbehandeln sollte (wir sind nur zu zweit). Sie kommt jeden Morgen zum Kuscheln in mein Bett. Und wenn ich das richtig verstanden habe, ist eine Ansteckung da ja nicht unwahrscheinlich. Noch hat sie keine Symptome, aber das kann ja auch bis zu 5 Wochen dauern. Und wenn sie sich angesteckt haben sollte, ist sie ja auch jetzt schon wieder ansteckend, während ich dann nach morgen schon behandelt bin (bekomme die Salbe erst morgen, da die Apotheke sie nicht vorrätig hatte). Dann könnte ich mich doch auch wieder bei ihr anstecken, oder? Wochenlang ohne engen Körperkontakt wäre für uns eine echte Qual. Mit freundlichen Grüßen, Susanne G.

von Susanne.75 am 08.01.2019, 20:20



Antwort auf: Kind gegen Krätze mitbehandeln?

Liebe S., Kontaktpersonen, die wie Ihre Tochter mit dem Betroffenen engen Kontakt hatten, sollten in der Tat mitbehandelt werden. Bitte lassen Sie sich das von Ihrem Kinderarzt verordnen. Ansonsten gilt in der Tat, dass die Milben außerhalb des Körpers kaum länger als 2 Tage überleben. Trotzdem sollten Sie Dinge mit Körperkontakt bei 60 Grad waschen oder trocken und warm 4 Tage in einem dichten Plastikbeutel lagern. Polstermöbel gründlich absaugen. Alles Gute!

von Dr. med. Andreas Busse am 09.01.2019