Da wir als Eltern sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben mit Kinderärzten im allgemeinen sowie auch insbesondere mit Kinderärzten im KH. Fragen wir uns in wie weit wir als Eltern vom Arzt angedachte medizinsch notwendige Behandlungen an unserem nicht einsichtfähigen Kind verweigern können ohne das uns direkt mit rechtlichen Schritten gedroht wird?? Wir haben aus dem Grund schon eine private Zusatzversicherung für unseren Sohn abgeschlossen. Werden wohl auch eine Rechtschutzversicherung abschliessen um allem vorzubeugen und gegebenenfalls auch Ärzte verklagen zukönnen. Herzlichen Dank für ihre Antwort
von Beth81 am 21.10.2011, 13:34