Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Saarlandmami2 am 28.09.2017, 8:18 Uhr

zwangsweise eingeschult in eine Förderschule

das geht gar nicht.

Als Eltern hat man das Recht auf inklusiven Unterricht oder eben Förderschule. Selbst inklusiver Unterricht geht nicht ohne Elternwille, d-h- ohne dieses sonderpädagogische Gutachten braucht die Schule noch nicht mal extra das Kind fördern. Ist es I-Kind bekommt die Klasse x Stunden bei einem Sonderpädagogen.

meine Tochter war erst im inklusiven Unterricht in der Sprachförderschule, dann auf der Förderschule Sprache und jetzt als I-Kind auf der Gemeinschaftsschule. Die Sonderpädagogin ist für 12 Stunden zusätzlich in der Klasse und sie bekommt noch 3 Extrastunden von einem Sprachheilpädagogen weil verständlicherweise der Förderbedarf Sprache nicht! aufgehoben worden ist.

 
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