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Realschule und Bescheinigung für eine Sehbehinderung

Thema: Realschule und Bescheinigung für eine Sehbehinderung

Hallo, mein erstes Posting ist ins Nichts verschwunden, daher nochmal in kürze Mein Sohn hat eine ärztliche Bescheinigung für die Schule dass er aufgrund der Augenerkrankung nicht so schnell lesen und schreiben kann wie andere, das sollte berücksichtigt werden. Wird aber nicht! Lt. Bezirksregierung kann die Schule entscheiden ob sie etwas unternimmt oder nicht - das kann ich gar nicht glauben. Wir stellen jetzt einen Antrag auf sozialpäd. Förderung, da er noch weitere Handycaps hat. Lieben Gruß - brauch jetzt einen Kaffee meinereiner

Mitglied inaktiv - 06.03.2014, 14:38



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Was hat er denn? Wenn kein Grund da ist der einen Nachteilsausgleich nötig macht wird es schwer. Noch nichtmal Dyskalkuliekinder bekommen einen gesetzlich geregelten Ausgleich. Wird er therapiert? Wird es irgendwann besser werden? Vielleicht hilft ihm ein Schulbegleiter? LG

von Christina mit Flo am 06.03.2014, 16:25



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Hi, Grund ist schon da, es hagelt Beschwerden, dass er Texte nicht vollständig abschreibt, langsamer ist beim durchlesen .... War auch alles vorher der Schule bekannt. Das Duane-Syndrom ist angeboren und irreparabel. Das Gehirn hat eine Schaltung nicht richtig gelegt und dazu kommen noch ein paar andere "Fehlschaltungen" wie Teilautismus und Prosopagnosie. Naja, ich dachte wirklich dass bei einer Bescheinigung die Schule hingeht und er mehr Zeit für die Deutscharbeit bekommt oder vielleicht Texte die andere abschreiben müssen schon gedruckt bekommt. Und er leidet natürlich sehr weil alles was in seinem Kopf ist nicht auf dem Papier landet. Gruß meinereiner

Mitglied inaktiv - 06.03.2014, 16:38



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Hallo, ich fürchte mit "nur" einer Bescheinigung vom Arzt kommt ihr da nicht weiter. Mit einer Bescheinigung vom SPZ viell. eher. oder (mit dem SPZ zusammen) gleich einen richtigen Hilfeplan erstellen und u. U. I-Status für die Schule beantragen. Dann kann die Schule kaum noch aus. LG Inge

von IngeA am 06.03.2014, 17:59



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Das sind halt so Extra-Sachen, die an einer regulären schule ganz schwer durchführbar sind (Größe der Klassen etc). Der sohn einer bekannten hat ebenfalls eine sehbehinderung und ist deswegen auf einem kleinen teueren privatgymnasium, wo auf seine Bedürfnisse eingegangen werden kann. Habt ihr euch nicht vorher informiert?

von kanja am 06.03.2014, 17:01



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Hi, "Habt ihr euch nicht vorher informiert?" doch haben wir, auf der Schule werden auch zwei weitere sehbehinderte Kinder betreut. Leider ist es bei unserem Sohn so, dass er nur teilweise ADHS, teilweise Autist ist, die Sehbehinderung so selten ist dass keiner genau sagen was er sieht oder nicht. Wir haben einfach einen Haufen "von-allem-etwas". Es gab im Vorfeld ausführliche Gespräche mit der Schule bezüglich der Aufnahme und der entsprechenden Unterstützung. Aber zwischen Wort und Tat liegen im Moment Welten. Gruß meinereiner

Mitglied inaktiv - 06.03.2014, 18:19



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Hallo, hat er keinen Nachteilsausgleich? Ich kann Dir nur die Seite "rehakids" ans Herz legen, dort gibt es auch die Sparte "rechtliches" LG

von MamaMalZwei am 06.03.2014, 18:39



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Hallo, wenn es Gespräche gab, in denen euch Unterstützung zugesagt wurde, die jetzt aber nicht gegeben wird, dann ist das "blöd". Ich nehme an, Ihr habt nichts Schriftliches? Zuerst solltet Ihr natürlich mit dem Klassenlehrer etc. (gibt es eine Schulpsychologin?) in engem Kontakt bleiben. Und, wie schon jemand anders schrieb, dich richtig gut informieren, was deinem Sohn zusteht. Ich habe den Satz mit dem vorher informieren nicht böse gemeint, aber dein erstes Posting las ich so. lg Anja

von kanja am 07.03.2014, 09:40



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Hi Anja, alles ok. Ich finde es sehr schwierig die richtigen Stellen für Infos zu finden und diese ganzen schwammigen Zusagen! Inzwischen weiß ich das NRW das einzige Bundesland ist in der die Schulen eigenständig entscheiden dürfen ob sie Nachteilsausgleich gewähren oder nicht. Also hilft uns nur der goodwill. Hab aber heute ein Gespräch mit einer sehr engagierten Lehrerin. Wir sprechen eine versemmelte Klassenarbeit durch und schauen wo - neben der fehlenden Zeit - die Probleme liegen. Ich werde da den Nachteilsausgleich auch nochmal zur Sprache bringen. Wünscht mir Glück meinereiner

Mitglied inaktiv - 07.03.2014, 10:09



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Meine Daumen sind gedrückt! Hartnäckig bleiben!!

von kanja am 07.03.2014, 11:26



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Manchmal muss man halt, auch wenn es einem eigentlich widerstrebt, sehen, ob man eine I-Status hinbekommt. Der Sohn einer Freundin ist richtig schwerer Legastheniker (d.h., er findet in der Aneinanderreihung von Buchstaben nur sehr langsam einen Sinn). Er hätte seine Berufsausbildung zum Koch never ever erfolgreich beendet, hätte er in der Prüfung nicht eine Hilfe gehabt, die ihm die Fragen und Antworten vorgelesen hat. So musste er dann nur die richtigen Kreuze setzen. Bei uns an der Schule ist der Nachteilsausgleich für Legastheniker auch schwierig. Notenschutz ist kein Problem, Fragen vorlesen oder mehr Zeit ist bei "nur" Legasthenie nicht üblich. Trini

von Trini am 07.03.2014, 11:31



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Vielen Dank, wir sind etwas weiter. Die Lehrerin hat mit mir die Arbeit durchgesprochen und wir haben den logischen Knackpunkt bei unserem Sohnemann wahrscheinlich entdeckt. Zudem hat sie von sich aus vorgschlagen, ob er am PC nicht besser die Aufgaben hinbekommt, als wenn er erst noch darüber nachdenken muss wie er die Buchstaben schreibt. Sie will versuchen das durchzusetzen und auch den Nachteilsausgleich ansprechen. Boah, nachdem ich in den letzten Tagen wirklich den Kopf hab hängen lassen weil ich nicht mehr wußte wie ich weiter agieren soll, bin ich jetzt froh spontan angerufen zu haben. Nichts geht über das Bauchgefühl. Gruß meinereiner

Mitglied inaktiv - 07.03.2014, 11:57



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Das freut mich! Siehste, immer im Gespräch bleiben lohnt sich! LG Anja

von kanja am 07.03.2014, 14:03