Mitglied inaktiv
Hallo, wer hat für sein Kind das krank ist zb. wie bei uns Kugelzellanämie und neurodermitis verdacht. Eine zusatzversicherung ohne Ausschlussverfahren bekommen. Zb. eine Zahnzusatzversicherung.... Wir wollten unsere große 2,5 jahre privatzusatzversichern und auch ne Zahnzusatzversicherung abschliessen. Die Zusatzversicherung bekammen wir nicht weil sie krank ist( dabei hatte sie noch keine große schübe bei beiden krankheiten) ne Zahnzusatzversicherung verweigern sie uns auch, die Zähne könnte ja wegen dem Blut schlecht sein ;-(((( kinderarzt und Hebamme sagen das diese krankheit mit den Zähnen nichts zu tun hat. Ichselber habe sie auch und habe gesunde Zähne, und bei mir ist die Kugelzellanämie ausgebrägter. Wer hat seine Kindre trotzdem versichern können und wie und wo danke für die Antworten. Da wir bald unseren 2 Nachwuchsbekommen die wir auch versichern wollen. Sorry lang Lg Mone
Bist du bei der AOK versichert ? Die haben einen Versicherungspartner, der auch "Fälle" versichert, die bei anderen Versicherungen abgelehnt werden, meist aber mit Risikozuschlag. Unser Großer hat als Baby öfter mal Bronchitis gehabt und wurde von der DEVK deshalb abgelehnt. Die DKV hat ihn ohne Probleme genommen. Meine Tochter hat eine angeborene Stoffwechselstörung. Sie ist jetzt 2,5 Jahre alt und seit Geburt suchen wir nach einer Kasse, die sie zusatzversichert. Fehlanzeige. Die AOK hätte sie gegen einen viel zu hohen Risikoaufschlag versichert.Auch wir haben eine Bescheinigung vom KIA und von der Stofffwechselambulanz, in der versichert wird, daß sich unsere Tochter normal entwickelt und nicht öfter krank ist als ein Kind ohne diesen Gendefekt. Interessiert aber keinen, leider. Da wir nun aber demnächst in eine private Krankenversicherung wechseln, hat sich das Problem für uns erledigt. LG Nicole
Hi, ja ich bin bei dr aok. musst aufpassen unsere Privteversicrung( mein mann ist privatversichert) die ´nehmen unsere große net auf nur mit sehr hohen beträgen. Lg
Das kriegen die vorher erst gar nicht gesagt, dann dürfen die mir bzw. meiner Tochter weder kündigen noch zu hohe Beiträge erheben. Gibt es mittlerweile ein passendes Urteil: 14.02.2007, Genkrankheit kein Kündigungsgrund Einem privat Krankenversicherten darf nicht gekündigt werden, wenn er eine genetische Erkrankungen im Antrag verschwiegen hat. Das Landgericht Bielefeld (Az. 25 O 105/06: nicht rechtskräftig) begründete sein Urteil mit der Selbstverpflichtung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft, bis zum Jahr 2001 keine Gentest zu verlangen. Wegen dieser sei es dem Versicherer nicht erlaubt, die Genkrankheit in seine Risikoberechnung einfließen zu lassen. Das gelte auch bei Feststellung des Gendefekts durch eine Blutuntersuchung. Die Nicht-Mitteilung der Genkrankheit sei kein Rücktrittsgrund für den Versicherer, da diese Information nichts hinsichtlich der Entscheidung über die Antragsannahme geändert hätte.
Hallo, unser Sohn hat das Marfansyndrom und er ist bei Astell (jetzt Gothaer) für Augen und Zähne zusatzversichert. Wir haben von Anfang an mit offenen Karten gespielt und es war kein Problem. Da ich von anderen Marfanbetroffenen wußte, dass Sie teilweise auch abgelehnt wurden, habe ich mir den Spaß gemacht und verschiedene Versicherungen angeschrieben. Tkk hätte ihn auch genommen und die Volksfürsorge hätte auch eine Unfallvers. für ihn gemacht. Unfall sind wir jetzt glaub ich bei Cosmos-Direkt. mfg Karen
Unser Sohn ist ein ehm Frühchen (und hat ein paar kleine Besonderheiten) und er ist zusatzversichert ausser die Augen die wurden ausgeschlossen Julia
Hallöchen, soweit ich weiß, muß man bei Versicherungsabschluß in den ersten 6 Wochen nach der Geburt keine Gesundheitsfragen beantworten. Das wäre dann ja bei Eurem künftigen Nachwuchs kein Problem. Wir haben das nach Sonjas Geburt auch so gemacht, ansonsten hätte sie mit ihrer Spina bifida kaum Chancen auf Zusatzversicherungen. alles Gute Karin
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