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pflegegeld bei adhs kind??

Thema: pflegegeld bei adhs kind??

hallo habe mal igentwo gelesen das man pflegegeld bei adhs kindern bekommen kann hat das hier jemand gemacht und wo müßte man das beantragen? lg

Mitglied inaktiv - 19.11.2008, 11:23



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Hallo, bei www.rehakids.de da findest Du ein Forum für Mütter solcher Kinder und da findest Du alles an Infos und Hilfen!!!!! Viel Erfolg!!!! LG Jamu

Mitglied inaktiv - 19.11.2008, 11:52



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hallo, auf die erkrankung kommt es nicht an. es kommt auf den pflegeaufwand gegenüber eines gleichaltrigen kindes an. LG

Mitglied inaktiv - 19.11.2008, 12:32



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Pflege ist eben genau definiert... dagmar

Mitglied inaktiv - 19.11.2008, 21:56



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Hallo, schau mal den Beitrag oben Re: Pflegestufe (bezieht sich auf anderes Problem). Ich kann dir auch den Link empfehlen: http://www.mds-ev.org/media/pdf/Begutachtungsrichtlinie_screen.pdf Unabhängig von der Pflegestufe könnt ihr auch die 100 bis 200 Euro monatliches Budget für niederschwelliges Betreuungsangebot bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (auch in dem Link nachzulesen) beantragen. Die Betreuung muß dann von einer Organisation (bei uns die Lebenshilfe, familienentlastender Dienst) erfolgen. Viel Erfolg, Anja

Mitglied inaktiv - 19.11.2008, 23:40



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huhu wir suchen seit 6 Monaten einen Dienst der diese 200.- Leistung erbringt und sind nicht die einzigen die das nicht finden. Die wollen alle nur Verhinderungspflege abrechnen, die bringt mehr 200.- wäre für Omas im Rolli rumfahren. Ich bin da echt geladen, gerade wenn ich ab Januar wieder arbeiten brauche ich die Leistung in den Ferien ! dagmar

Mitglied inaktiv - 20.11.2008, 19:27



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Hallo Dagmar, ich kann natürlich nur schreiben, wie es bei uns funktioniert. Wir sind in einer KiTa der Lebenshilfe und nutzen auch weitere Leistungen von denen. Ich weiß, das die gleichen Leistungen bei uns auch von der Caritas angeboten werden und wahrscheinlich noch von anderen. Die Lebenshilfe bietet u.a. Verhinderungspflege etc. aber auch den sogenannten familienentlastenden Dienst (FED). Dabei werden Nichtfachkräfte (Zivis, FSJler, Ehrenamtliche) sowie Fachkräfte (nach Bedarf) an Familien vermittelt. Entsprechend erfolgt die Abrechnung über zusätzliche Betreuungsleistung (nur die Nichtfachkräfte, 8,50 Euro für Einzelbetreuung, bei Gruppe 6,50 Euro) oder über Verhinderungspflege (12,50 Euro aufwärts). Ich hoffe, das ist für dich hilfreich. Weiß natürlich nicht, was bei euch für Organisationen tätig sind. LG Anja

Mitglied inaktiv - 20.11.2008, 21:24



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vor allem weil ja ganz klar steht dass in den zustzlichen Betreuungsleistungen KEINE Pflege geleistet werden darf. Mir hatte man dann im Ernst angeboten, man würde eine Pföegekraft schicken zum Wickeln, die ich natürlich dann zahlen muss, das darf die ungelernte Kraft nicht, das wäre Pflege, Trinkengeben ebenso. Wir haben es juristisch prüfen lassen, das ist wirklich so geregelt, aber so ein Schwachsinn ! Meine Bekannte von anderswo bekommt für 2 Stunden immer zwei verschiedene Rechnungen, da die Dame auch pflege macht und separat abrechnet dagmar

Mitglied inaktiv - 21.11.2008, 07:34



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Hallo Dagmar, also vielleicht wäre es besser, wenn ich das hier nicht schreibe, aber bei der Lebenshilfe ist man da bei uns sehr entgegenkommend . Ist ja auch irgendwie nicht machbar, das bei einem Kind streng zu trennen. Bei meinem (siehe unten) kommt man am füttern fast nie vorbei (der hat immer Hunger, auch wenn er nicht so aussieht). LG Anja

Mitglied inaktiv - 21.11.2008, 21:34