Geschrieben von Cat-6/12 am 18.01.2005, 21:37 Uhr |
Mutter-Kind-Kur ?
Hallo, bin neu hier, habe bei der BFA eine Mutter-Kind-Kur beantragt, ich wurde genehmigt und meine Kleine 2 Jahre wurde abgelehnt. Jetzt soll ich in eine Kurklinik wo ich Das Kind zwar mitnehmen kann, aber sie keinerlei Möglichkeiten für Spiele hat oder Kontakt zu anderen Kindern bekommt.
Gibt es besondere Dinge beim Einspruch auf das ich achten muß, kann mir jemand helfen ?
Re: Mutter-Kind-Kur ?
Antwort von sonnenkind9876 am 18.01.2005, 22:16 Uhr
Hallo,
bei mir ist es ja fast so. Mein Antrag wurde sofort genehmigt. Der meiner Tochter ist noch in Bearbeitung.
Wir dürfen nach Norderney. Die Klinik dort verfügt über einen Kindergarten in dem meine Tochter betreut würde. Ich möchte aber das vor allem sie die Kur bekommt und warte deshalb sehnsüchtig auf den Bescheid. Sollte es abgelehnt werden, werde ich Widerspruch einlegen.
Das musst Du direkt bei der BfA machen, steht irgendwo so eine Rechtsbehelfsbelehrung bei.
Gruss
Nina
warum den bei der BfA ?? Das ist dann keine....
Antwort von sabine141166 am 19.01.2005, 20:41 Uhr
Mutter-Kind-Kur, sondern eine med. Reha.
Die BfA ist meines Wissens nach nicht zuständig für Mutter-Kind-Kuren.
Aber ich kann mich auch irren. Ich sollte nämlich laut KK einen Kinderkurantrag bei der BfA stellen. Ich habe bei verschiedenen Kurberatungsstellen nachgefragt, und das ist so nicht richtig. Klar, dass die KK die Anträge gerne an die BfA weiterleitet, da kosten die dann nämlich nix.
Wie schon gesagt wurde, eine Mutter-Kind-Kur ist, wie sie schon sagt, eine Kur für Mütter mit ihrem(n) gesunden Kind(er), oder mit ebenfalls behandlungsbedürftigen Kindern. (Da muss allerdings ein Grund genannt werden, warum das Kind mitmuss. Ist ja aber bei kleineren Kindern logisch.
LG
Sabine
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