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Freistellung von der Schule

Thema: Freistellung von der Schule

Hallo, mein Sohn geht auf eine Behindertenschule und das sind ja meist Ganztagesschulen. Da er jetzt gerade einen Schwimmkurs macht würde ich gerne 1-2 x die Woche mit ihm im Verein schwimmen gehen. Leider fangen die Kurse um 15 Uhr an, die Schule geht bis 15.30 Uhr. Daher würde ich ihn gerne für einen Nachmittag von der Schule freistellen lassen. Geht das, weiß das jemand und wo muß ich das beantragen bzw. an wen muß ich mich wenden. Seine Klassenlehrin hat es mir abgelehnt mit dem Hinweis das er Schulpflicht hat und die ist in einer Ganztagesschule nun mal den ganzen Tag. Grundssätzlich finde ich das auch ziemlich "nervig". Mein kleiner Sohn und ich sitzen mitten am Mittag daheim und unternehmen kann man dann ja auch nix mehr.... Habt ihr Tipps für mich oder Erfahung mit "Schulfreistellung" ? VG MF

Mitglied inaktiv - 19.02.2008, 16:19



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also frag doch erstmal den Rektor der Schule .. und dann könntest du dich ans Schulamt wenden, das würde mir jetzt so einfallen ... LG Barbara PS was ist das für eine *behinderten* Schule ... meine Tochter wird ab Sommer auf eine Schule für geistige Entwicklung gehen ... BehindertenSchule finde ich hört sich doof an .....

Mitglied inaktiv - 19.02.2008, 17:09



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Hallo, wenn die Schule nicht so weit weg ist muß es ja nicht vielleicht der ganze Nachmittag sein, vielleicht reicht es ja dann wenn du deinen Sohn 1-2 Stunden vorher holst. Kann man über den Kinderarzt nichts erreichen ? Vielleicht kann der ja was schreiben das das mit dem schwimmen für ihn wichtig ist. Ansonsten denke ich das Du da nicht viel Chancen hast, denn auch an einer Schule die nur bis mittags geht kann man ja nicht einmal die Woche ein Kind immer füher holen wegen Hobby. Versteh das nicht falsch ich weiß worum es Dir geht aber ich denke einfach das es schlecht aussieht, es sei den mit Attest oder so. LG Tanja

Mitglied inaktiv - 19.02.2008, 17:17



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huhu Ellert geht auf eine Schule für Körperbehinderte die der Kirche gehört und unsere Schule endet um 15 h , aber ich könnte ihn vorher holen wenn was wäre. Die Staatliche Schule für geistigbehinderte, wo er erst hinsollte, hat meines Wissens so Schule, dass die bis 17 h dann daheim sind, aber die Schule bietet keine Therapien, also müsste mach NACH 17h noch zur KG marschieren, sowas finde ich eine Unverschämtheit. dagmar

Mitglied inaktiv - 20.02.2008, 09:05



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Die Mutter des besten Freundes meines Kleinen ist Lehrerin für geistig Behinderte an einer staatlichen Schule. Schwimmen und Reiten gehören da zur Schule dazu. Auch an der Schule der Lebenshilfe, die ich in Bayern kenne, gab es ein von allen Schülern verbindlich genutztes Schwimmbad. Regelmäßige Freistellung von der Schulpflicht kann nur vom Schulleiter (und bei medizinisch notwendigen) Terminen gewährt werden. Trini

Mitglied inaktiv - 20.02.2008, 12:40



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...und das Freistellen für einen Nachmittag in der Woche sollte eigendlich kein Problem darstellen...noch dazu wenn es sich nur um einen Kurs handelt...der ja nur über eine begrenzte Zeit geht...die Genehmigung darf der Schulleiter erteilen, wenn du eine Begründung in schriftlicher Form vorlegst...ansonsten kannst du dir auch die Genehmigung auch übers Schulamt holen... angel-emily

Mitglied inaktiv - 20.02.2008, 13:43



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so richtig gemacht hat das wohl wirklich noch keiner... Felix geht auf eine Schule für Körperbehinderte und @Trini: Er hat auch 1x die Woche schwimmen. Nur er geht nun seit 1,5 Jahren in diese Schule und kann es immer noch nicht !!!! Was machen die denn da ? Rumplanschen ???? Es geht mir bei der Sache auch um meinen kleinen Sohn, der ja auch mit zum Schwimmen geht, aber da Felix mitten am mittag heimkommt müßte ich immer jemand anderen bitten ihn mitzunehmen und das will ich auch nicht. Außerden sehe ich das auch als "Integrationsmaßnahme" wenn mein behindertes Kind mit seinem gesunden Bruder zum Schwimmen in den Schwimmverein geht. Vg MF

Mitglied inaktiv - 20.02.2008, 15:04