Thema:
Fahrkosten Krankenhaus
Habe gerade von meinem Taxiunternehmen mitgeteilt bekommen, dass für die Fahrt ins Krankenhaus und zurück (waren dort stationär) ein Eigenanteil zu zahlen ist. Meine Tochter ist 7 Jahre und es musste auch eine Spezialklinik sein, konnten also nicht das nächst mögliche KH anfahren. Müssen Kinder jetzt auch schon einen Eigenanteil zahlen? Kennt sich da jemand aus hier. Würde mich freuen etwas in Erfahrung zu bringen. Im letzten Jahr wurden alle Kosten vollständig übernommen.
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 29.05.2013, 20:17
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Hallo,
weiß nicht, wie es beim Taxi ist, aber für einen Transport im Rettungswagen mußte mein damals vierjähriger Sohn auch einen Eigenanteil von 10 Euro zahlen. Die Rechnung kam nach 1,5 Jahren von der KK. Könnte mir also durchaus vorstellen, das es bei anderen Fahrtkosten auch so ist.
LG
von
fabiansmama
am 30.05.2013, 09:26
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Gerade gefunden:
Muss ich mich an den Kosten beteiligen?
Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der entstandenen Fahrkosten pro Fahrt, jedoch mind. 5 EUR und max. 10 EUR.
Alle Personen müssen sich an den entstandenen Kosten beteiligen. Das gilt auch für Personen unter 18 Jahren.
Quelle:
http://www.kkh.de/index.cfm?pageid=133
Trini
von
Trini
am 30.05.2013, 11:17
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das eigene Auto nehmen und noch nie auf die Idee gekommen wären, das bei der Kasse in Rechnung zu stellen.
Vielleicht sollten wir das ja mal beantragen?
Trini
von
Trini
am 30.05.2013, 11:22
Wenn jemand gefahren werden MUSS dann bekommt man einen Transportschein und wird ohne Zuzahlung gefahren.
Nach einer KH-Entlassung mit Gehstützen und 3 Koffern z.B.
Wenn man sich dann privat holen lässt bezahlt das sogar die Kasse.
von
mf4
am 30.05.2013, 12:14
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danke für ihre Beiträge, habe gerade mit der Krankenkasse Telefoniert. Sie haben mir gesagt das die Fahrkosten die einzige Ausnahme sind wo Kinder auch eine Zuzahlung leisten müssen.
Mitglied inaktiv - 30.05.2013, 17:20
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Mit den Gipsen musste er zB liegend heim
und ich konnte ihn nicht im Auto transportieren
auch das habe ich zuzahle müssen
dagmar
von
Ellert
am 31.05.2013, 10:09
Hallo!
Ich wurde wegen Blasensprung und heftigen Wehen in der 39.SSW vom Rettungswagen ins nächstliegendste Krankenhaus gefahren und musst für diesen Transport nix zahlen.Da Transport oder der stat.Krankenhausaufenthalt wegen einer Geburt kostenlos sind,ansonsten muß man (meines wissens)immer zahlen -egal ob Kind oder Erwachsen.
Gruß Steffi
von
fabianmama25
am 31.05.2013, 17:35
Na klar! Müssen wir auch immer, wenn er mal wieder Nasenbluten kriegt( er hat Läukämie)!
von
Malonchen
am 02.06.2013, 20:00