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Autismus - Behindertenausweis

Thema: Autismus - Behindertenausweis

Hat hier jemand einen Behindertenausweis beantragt wegen Autismus? Hätte da Fragen dazu, gerne PN. Danke!

von Tristania1704 am 05.03.2015, 14:42



Antwort auf Beitrag von Tristania1704

Ja, mein Sohn ist frühkindlicher Autist, ohne Sprache und aggressiven Verhaltensweisen. Er hat einen Ausweis mit den Merkzeichen G,B und H und 100% Wenn du Fragen hast gerne :)

von Tanny_2502 am 05.03.2015, 15:41



Antwort auf Beitrag von Tanny_2502

ja wir, asperger adhs mutismus und haben 70 und h und sind inziwschen vorm sozialgericht wegen merkzeichen b, höherstufung und anerkennung ab Geburt bzw minimum ab erster Therapie mit 2....

von lovemoni am 05.03.2015, 17:04



Antwort auf Beitrag von lovemoni

Ja, mein Sohn --Asperger Autist-- hat auch einen SBA mit 80% und G-B-H Für das B hab ich Widerspruch eingereicht und nachdem wir bei einem Gutachter waren,hat er das B dann bekommen ! Meld dich ruhig, wenn du Fragen hast

von kiara1234 am 05.03.2015, 18:10



Antwort auf Beitrag von kiara1234

Hey, Asperger; 50% B u H (das B haben wir erst nach einem Widerspruch bekommen)! Lg

von Muddie2006 am 05.03.2015, 18:39



Antwort auf Beitrag von Tristania1704

Hallo, hier auch, atypischer Autismus, G B H mit 100 %, rückwirkend ab 3. Geb bekommen. Gruß, maddia

von maddia am 06.03.2015, 11:40



Antwort auf Beitrag von maddia

Sohn HFA 100 G,B,H. Tochter Asperger Syndrom +WPW Syndrom 100+G,B,H

von Filu07 am 06.03.2015, 12:17



Antwort auf Beitrag von Tristania1704

nein ich weigere mich. Mein Sohn ist Asperger und hat ADS, trotzdem macht er viele Dinge so wie andere auch. Er braucht keinen Behindertenausweis.

von desire am 06.03.2015, 12:59



Antwort auf Beitrag von desire

Mein Sohn atyp. Autist und ADS hat 50% und Merkz. H, aber keinen Ausweis,ich habe bisher noch keine angefordert und bin auch unschlüssig, ob ich es tun sollte oder nicht. Ich weiss jetzt nicht, was er dadurch für Vorteile hätte außer viell. irgendwo weniger Eintritt zu bezahlen oder so. Deshalb bin ich das alles noch nicht angegangen. LG Jo

von Jo64 am 06.03.2015, 17:04



Antwort auf Beitrag von Jo64

das sind übrigens keine %! 50 und H und keinen Ausweis? Versteh ich nicht. Allein schon was man an Steuern zurück bekommt ist es wert...ausserdem Kündigungsschutz, früher in Rente gehen können, mehr Urlaubstage...sieh es als Aufwandsentschädigung. Genauso wie die PS! Klingt blöd ist aber so. Man muss den Ausweis ja niemanden zeigen, wenn man nicht möchte.

von Filu07 am 06.03.2015, 18:34



Antwort auf Beitrag von Jo64

wenn Du merkmale hast dann hast Du theoretisch auch einen Ausweis opb Du den nutzt ist ne andere Frage Für ADS hat man keine 5, auf die Idee würde ich bei meinen zweien nie kommen aber autismus mit all den Konsequenzen ? Keine Sprache,keine Kommunikation etc - wie behinderter kann man denn noch sein ? dagmar

von Ellert am 06.03.2015, 19:10



Antwort auf Beitrag von Filu07

Es ist u.a. ein ziemlicher steuerlicher Vorteil, der auch gerechtfertigt ist.... Ein Kind mit Beeinträchtigungen fordert einen in besonderem Maße! Dennoch steht es natürlich jedem frei nichts in Anspruch zu nehmen. Man kann aber auch einen Ausweis und vielleicht sogar eine PS beantragen und dies einfach für sich behalten. Man muss sich dafür nicht rechtfertigen und es auch nicht vor der Schule oder Bekannten/ Verwandten offen legen! Lg

von Muddie2006 am 06.03.2015, 19:37



Antwort auf Beitrag von Ellert

Das Autismus-Spektrum ist sehr groß und genau so unterschiedlich sind auch die Beeinträchtigungen. Dennoch bleibt es eine lebensbegleitende Beeinträchtigung, auch bei scheinbar leichter betroffenen Personen. So ganz verstehe ich das auch nicht, wenn die Merkmale und der Gdb beantragt wurden, dann ist doch quasi der "Ausweis" da?! Lg

von Muddie2006 am 06.03.2015, 19:40



Antwort auf Beitrag von Muddie2006

Oh jee Ellert...ASS Spektrum...mein Mädchen hat zu ihrem Asperger noch eine Hochbegabung. Spricht mit ihrem knapp 6 wie eine Erwachsene. Trotzdem hat sie ihre Beeinträchtigungen, die NT Kinder nicht in diesem Ausmaß haben.

von Filu07 am 07.03.2015, 07:50



Antwort auf Beitrag von Filu07

Muss ich nicht verstehen... Ich denke dass wenn eine Beeinträchtigung gravierend ist man dem Kind auch das Recht zugestehen sollte eine anerkannte Behinderung feststellen zu lassen. Es geht da garnicht darum überall Vorteile abzusahnen sondern die Nachteile ausgleichen zu lassen. Den Ausweis muss man nicht auf die Stirn pinnen, aber wenn man ihn braucht ist er da ! Was Eltern als beeinträchtigungen empfunden ist immer anders. Ich habe zwei normale ADS Kinder die ich nicht als behindert empfinde, ausser dem ADS ist da aber auch nichts dabei. Unser Sohn dagegen ist massivst beeinträchtigt ( auch wenn er "nur" austistisch wäre) so dass ich es als sein recht ansehe als die - auch für uns finanziellen - Nachteil durch die Anerkennung ein kleines Stück ausgleichen zu lassen. Filu - Euer Kind ist hochbegabt - ich kenne solche Kinder auch und sehe den Aufwand und die Einschränkungen ( und die Ohnmacht der Eltern damit alleingelassen zu sein wenn die nur hochgegabt sind, Klassen übersprngen, die Probleme im sozialen Umfeld bekommen etc) , Hochbegabung ist ja keine Behinderung, aber Autismus schon, dieser wiederrum begründet ja auch diese ganzen Ansprüche. Und da würd eich persönlich auch die Ansprüche geltend machen, es hat keiner was davon dies nicht zu tun, oder ? dagmar

von Ellert am 07.03.2015, 12:31



Antwort auf Beitrag von Muddie2006

Ich hätet vor Ellert niemals gedacht wie das System einen im Stich lässt wenn man Therapien benötigt die nicht anerkannt sind bei körperbehinderten Kindern Hilfsmittel zuzahlen oder ganz selbst zahlen muss da ist die Steuerliche Sache nur ein kleiner Teil - es hilft niemandem wenn man darauf verzichtet und die Gesellschaft sagt auch nicht danke dafür wenn man das selbst zahlt dagmar

von Ellert am 07.03.2015, 12:33



Antwort auf Beitrag von Ellert

Es war darauf bezogen, dass du schriebst, dass Autismus gleichzusetzen sei mit keine Sprache und keine Kommunikation. Dies hörte sich danach an, als ob jede Form des Autismus so aussähe. Dieses ist bei weitem nicht so und scheint dir ja auch völlig bewusst zu sein. Das ASS ist wirklich so grooooooß, aber mit den anderen Ausführungen hast du ja recht. Mit einem HB Kind, das auf den ersten Blick völlig 0815 wirkt kann man eben auch im ASS vertreten sein. Und dann steht man auch vielen besonderen Herausforderungen gegenüber (ich kenne ehrlich gesagt niemanden, bei dem das nicht so ist). Es ist völlig legitim Hilfen in Anspruch zu nehmen. Es wird einem oftmals schwer genug gemacht und es gilt immer eine Menge Steine aus dem Weg zu räumen.... Lg

von Muddie2006 am 07.03.2015, 13:26



Antwort auf Beitrag von Muddie2006

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von Muddie2006 am 07.03.2015, 13:28



Antwort auf Beitrag von Filu07

Die Steuerermäßigungen bekommen wir auch ohne Ausweis, wir haben ja den Bescheid über 50 (eben nicht Prozent). Wenn er ihn später für Kündigung und Co braucht, dann kann man ihn ja nachordern jederzeit. Also ich hatte bisher noch keinen Grund. Aber ich werde es schon noch sicherlich tun.

von Jo64 am 07.03.2015, 20:17



Antwort auf Beitrag von Jo64

Ach und PS haben wir die I.

von Jo64 am 07.03.2015, 20:18