Hilfe für kranke und behinderte Kinder

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Verhinderungspflege

Thema: Verhinderungspflege

Meine Tochter hat Pflegestufe 0 und meine Freundin hat im letzten Jahr öfter Verhinderungspflege übernommen ,die ich ihr auch bezahlt habe. Wie bekomme ich den Betrag von der Krankenkasse (Techniker) erstattet? Muss ich eine Rechnung einreichen? Oder gibt es Vordrucke? Was gibt es zu beachten?

von isasterne am 04.01.2016, 08:55



Antwort auf Beitrag von isasterne

Hey, Du kannst dort anrufen und die schicken dir einen Vordruck mit dem Namen der Person zu. Allerdings geht es auch, dass du einfach selbst eine Liste machst. Auf dem Vordruck steht allerdings noch "Ich bin mit dem Kind weder verwand noch verschwägert"...das würde ich dann einfach mit aufschreiben. Würde es mir also einfach zuschicken lassen, die sind ja immer schnell. ;)

von Himbeere90 am 04.01.2016, 12:02



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ausfüllen mit allen persönlichen Daten wann und von wann bis wann gepflegt wurde, was sie dafür bekommen hat unterschreiben lassen und einreichen dagmar

von Ellert am 04.01.2016, 18:14



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Hallo, wir haben auch spezielle Formulare der KK. Ich muss allerdings am Anfang jeden Jahres die Personen, die die Kinder betreuen werden, angeben bei der KK. Und dann reiche ich etwa alle 3 Monate die Formulare ein und bekomme das Geld. LG

von karlchen 54 am 05.01.2016, 19:54



Antwort auf Beitrag von isasterne

Also bei der Tk geht es auch so. ;) Und man kann es rückwirkend ebenfalls beantragen. Musste jetzt erst die Personen nennen. Lg

von Himbeere90 am 05.01.2016, 21:01



Antwort auf Beitrag von Himbeere90

Es ist das erste Jahr gewesen,deshalb kenne ich mich damit noch nicht aus. Bis Juni muß ich für das letzte Jahr einreichen. Was bezahlt ihr für einen Stundenlohn? Sind 10,50 ,- ok?

von isasterne am 06.01.2016, 11:54



Antwort auf Beitrag von isasterne

Du kannst ja auch 15.- zahlen, wichtig sind die Belege zum Nachweis Je nach Schwere der behinderung zahlt man halt auch, meine bekamen zum Teil 20.-die Stunde dagmar

von Ellert am 06.01.2016, 21:56



Antwort auf Beitrag von Ellert

Darf ich mich wieder einklinken? Mein Kind hat auch die null , als ich jetzt mit Grippe im Bett lag ist die Schwiema eingesprungen. Also einfach so, hat hier den Laden geschmissen.das könnte man sich vergüten lassen. Echt???? Auch nachträglich?? Was schreibt man denn da? Ich kann doch selbst keine Rechnung der Schwiema schreiben? Muss ich selbst für mich ein krankheitsattest haben? Könnte mir das jemand erklären? Danke

von Saraid am 06.01.2016, 23:35



Antwort auf Beitrag von Saraid

Ich weiß das auch erst vom Pflegedienst. 2 Jahre habe ich es verfallen lassen,weil ich es einfach nicht wußte,dass es in der Pflegestufe inbegriffen ist. Sonst hat auch immer meine Mutter usw. aufgepasst und weil sie nicht mehr aufpassen wollte, sind eben viele Sachen ausgefallen. Ich glaube,es darf kein Familienangehöriger sein. PS: Bisher habe ich 10,50,- bezahlt. Frage mich aber,ob das zu wenig ist oder ok so.

von isasterne am 07.01.2016, 07:27