Hilfe für kranke und behinderte Kinder

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Ab wann bekommt man eine Plegestufe?

Thema: Ab wann bekommt man eine Plegestufe?

Hallo! Mein Sohn (20 Monate) hat eine CP genauer eine Tetraparese und ist stark entwicklungsverzögert.Kann weder krabbeln( er robbt ) und sitzen,sprechen usw.Im März war der MDK bei uns und mein Antrag wurde abgelehnt.Nun habe ich nochmals einen Antrag weggeschickt und hoffe das er diesmal eine Pflegestufe bekommt.Ab wann bekommt man denn generell bei diesem Krankheitsbild eine Pflegestufe?Hat da jemand Erfahrungen damit?

Mitglied inaktiv - 01.07.2010, 23:42



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Hallo, das hat nichts mit der krankheit direkt zu tun sondern mit dem pflegeaufwand. bei kleinen kindern ist es oft schwer da noch soviele minuten abgezogen werden da kinder in dem alter sowieso sehr pflegebedürftig sind. allerdings denke ich schon das du einen anspruch haben könntest. rechne dir die minuten mal genau durch! gib mal bei Reha-kids: pflegefibel ein! dort sind jede menge hilfreiche dinge gesammelt! gib nicht auf, bei uns wurde abgelehnt und abgelehnt... und wir haben nie aufgegeben und sind sogar vor gericht gegangen! am ende haben wir nach 3 jahren kampf sofort pflegestufe 2 bekommen (rückwirkend am antragstellung!) LG

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 06:51



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Das ist richtig, das hat nichts mit dem Krankheitsbild zu tun, sondern ausschließlich mit dem erhöhten Pflegeaufwand was die Ernährung, Körperpflege und Mobilität angeht. Mein Sohn ist 13 Monate und hat auch eine spastische CP und Rumpfhypotonie und ist global entwicklungsverzögert. Er ist ein Frühchen und hat auch andere kleine Baustellen die bei ihm die Ernährung schwierig machen, die CP beeinflusst die Körperpflege und Mobilität. Er hat seit Januar die PS 1 (wobei wir in den Widerspruch gegangen sind, weil uns die PS 2 zustehen würde). Man sollte sich wirklich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigen um da durchzublicken und da kann ich auch nur Rehakids und die Pflegegeldfibel empfehlen. Meist weiß man gar nicht was man so alles als Mehraufwand geltend machen kann und es gehen wertvolle Minuten verloren. Ich würde erstmal formlos Widerspruch einreichen (kannst du bis 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides) und die Begründung nachreichen, dann hast du nochmal eine 6 Wochen Frist. Das gibt dir Zeit dich nochmal richtig rein zu lesen und die Begründung gut zu schreiben. Wenn du nicht durchblickst, dann hol dir Hilfe von einem Pflegedienst die auch Pflegeberatung anbieten. LG Jessi

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 08:02



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Was steht denn in dem Gutachten des MDK? Stelle häufig beruflich Anträge, allerdings für Erwachsene. Und da wird zu 90% der Antrag abgelehnt. Lass mir dann immer vom MDK (nicht von der Pflegekasse) das Gutachten schicken. So hat man schon mal direkt einen am Wickel, um ihm/ihr die tatsächliche Sachlage zu erläutern. Nicht immer kommt es nur auf die Minuten des Pflegeaufwandes oder hauswirtschaftl. Hilfestellung an...es sind die Gesamtumstände (wie gestalten sich 24 Stunden, die ganze Woche; was bedeutet das für die Familie und ihr Leben) die eine PS schon mal rechtfertigen. Und das erzählt man am besten dem/der Mitarbeiter/in des MDK und nicht dem/der Sachbearbeiterin der Pflegekasse. Und ich muss sagen, es hilft. Der kurze Besuch liefert in den seltensten Fällen ein ausreichendes Bild, um dem/der MDK-Gutachter/in ein sinniges Gutachten zu ermöglichen.

Mitglied inaktiv - 02.07.2010, 19:46