Frage: ab wann..

hall zusammen, hallo frau höfel. ich bin jetz in der 16+4ssw und wollte fragen, ab wann ich eine hebamme in anspruch nehmen kann und wie es mit der krankenkasse aussieht, übernehmen die jeden besuch der hebamme oder ist nur eine gewisse anzahl an besuchen der hebamme, die bezahlt werden? ich bin, durch meine 1. ss sehr ängstlich, mehr als erfreut, denn ich hatte eine risikoss. jetz ist zwar alles in ordnung, möchte aber eine hebamme an der seite haben, die mir die angst nimmt wenn ich die 4 wochen zum nächsten termin beim arzt nicht aushalte. und dann möchte ich gern ambulant entbinden. kommt dann die hebamme noch mit nach hause und wie lang muss ich nach der geburt noch im kkh bleiben, wenn ich diesen schritt gehe? weiß ein bischen viel auf einmal, aber jetz schön langsam kommen viele fragen..danke

Mitglied inaktiv - 08.01.2004, 14:12



Antwort auf: ab wann..

Liebe Stern, Sie können ab sofort von einer Hebamme mitbetreut werden. Keine Einschränkungen. Bei einer ambulanten Geburt bleiben Sie mindestens 2 Stunden in der Klinik. Meist aber länger, weil die Logistik etwas Zeit erfordert. Papiere müssen geschrieben werden, das Kind vom Doc gesehen werden, Ihr Blutbild kontrolliert etc. Ob die Hebamme sofort oder erst am nächsten Tag nach Hause kommt, dass hängt davon ab, was Sie mit Ihr ausmachen. Und natürlich davon, ob Sie morgens um 10 Uhr das Kh verlassen, oder abends um 23.50 Uhr! Liebe Grüße Martina Höfel

von Martina Höfel am 09.01.2004