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Schäden durch Katzen - wer zahlt?

Thema: Schäden durch Katzen - wer zahlt?

Einer unserer Nachbarn hat eine Freiläuferkatze, die ziemlich agressiv ist. Sie hat jetzt zum zweiten Mal unseren Hund in unserem eigenen Garten angegriffen, so dass er vom TA behandelt werden muss: das erste Mal musste das Ohr genäht werden, diesmal hat er ein Auge erwischt. Er hat schon häufiger Hunde angegriffen, er verteidigt gewisse Plätze (auch in unserm Garten) gegen alles - mein Mann musste im Frühjahr genäht werden, weil die Katze ihm beim Rasenmähen von einem Baum herunter ansprang. Ich mag Katzen, aber so geht es nicht weiter - meine beiden Tageskinder weigern sich mittlerweile in unserem Garten zu spielen, da der Kater schon mehrmals die Kinder gekratzt hat. Kann ich vom Katzenbesitzer die TA-Kosten ersetzt bekommen? Gruß

Mitglied inaktiv - 14.08.2011, 21:08



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Die Katzenbesitzer sind auf jeden Fall dazu verpflichtet. Dafür gibt es Tierhalterhaftpflichtversicherungen, in den meisten Fällen sogar in der eigenen privaten automatisch mitversichert und wenn die nicht abgeschlossen wurde, dann müssen die das aus eigener Tasche zahlen. Wichtig sind hierbei Zeugen. Es gibt schon einige Fälle die zivilrechtlich eingeklagt wurden und für Recht befunden wurden. Sind aber keine eigenen Erfahrungen, sondern nur von Bekannten. Muss echt der Horror sein mit so einer Nachbarskatze.

von misspeff am 14.08.2011, 21:55



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hi - das ist ja schrecklich ! kannst du deinen garten nicht katzeneinbruchsicher machen ? kleinen elektrodraht drum rum. oder du legst dir eine wasserpistole zurecht - katzen mögen wasser nicht (vor allem dann nicht, wenn es unverhofft kommt) haben hier in der nachbarschaft auch so ein exemplar. meine katzen haben sich schon kaum noch rausgetraut. er geht zwar nicht auf menschen, aber er geht auch nicht weg wenn amn versucht ihn wegzuscheuchen. ich hab imm ne wasserpistole an der gartentür und jedsemal wenn ich ihn sehe spritz ich in seine richtung. mitlerweile sehe ich ihn hier nur noch sehr selten und dann auch nur im dauerlauf durch den garten. lg

von tigger3 am 15.08.2011, 07:37



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Hallo, ja, ich würde da den Katzenhalter sehr wohl in die Verantwortung nehmen - auch das er sein Tier da unter Kontrolle bekommt. Es geht nicht, das Menschen oder Tier angefallen werden. Ich bin immer wieder überrascht, welche Unterschiede da zwischen Hund und Katze gemacht werden. Überleg mal, was bei einem Hund wäre, der andere Menschen anfällt und verletzt, das diese zum Arzt müssen, der andere Tiere anfällt, das diese genäht werden müssen, der Kinder angeht... Vielleicht sollte da mal über eine Kastration des Katers nachgedacht werden, damit sich diese Revierverhalten aufhört, ansonsten kann der Kater schlicht und einfach keinen Freilauf haben - genauso wenig wie ein aggressiver Hund artgerecht frei rumlaufen darf. Sollte der Halter da uneinsichtig sein - der Veterinäramt fühlt sich für aggressive Tiere schon zuständig und wird den Halter da sicher über seine Pflichten aufklären. Ich bin der Meinung, das Tierhaltung was ganz tolles ist - aber ich muss auch dafür Sorge tragen, das mein Tier keine anderen Menschen belästigt oder gar verletzt. Und ja, das auch für Katzenhalter! LG Dhana

von dhana am 15.08.2011, 09:17



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... nur ob der Beweis, daß es dieses Tier war ausreichend anzutreten ist, weiß ich nicht.

von chartinael am 15.08.2011, 14:10