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Hundewelpe unter 8 Wochen...Anzeige?

Thema: Hundewelpe unter 8 Wochen...Anzeige?

Wenn jemand Welpen abgibt die unter 8 Wochen sind (aber behauptet sie wären so alt), allerhöchstens 6 Wochen (wenn überhaupt) kann man denjenigen anzeigen, irgendwo melden o.ä.? Gibt es eine gesetzliche Regelung zu?

von Danie1983 am 20.12.2010, 18:08



Antwort auf Beitrag von Danie1983

frag doch mal in euren tierheim nach - oder bei deinem tierarzt.

von tigger3 am 20.12.2010, 18:10



Antwort auf Beitrag von Danie1983

Die Abgabezeit ist im Tierschutzgesetz verankert. Ich würde mich an den Tierschutz wenden.

von mama von Joshua am 20.12.2010, 18:20



Antwort auf Beitrag von Danie1983

Nach googlen dieser Fragestellung komme ich zu dem Schluss, dass es keine gesetzlichen Regelung gibt, sondern lediglich Empfehlungen. Verbandszuechter muessen sich an Vorgaben des Verbandes halten. Wenn jedoch dem Welpen ein Schaden entsteht, weil er zu frueh abgegeben wurde, dann wird das schon ein Fall fuer den Tierschutz sein und der Vermehrer kann zur Rechenschaft gezogen werden.

von Pamo am 20.12.2010, 18:35



Antwort auf Beitrag von Danie1983

kann ich es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es verboten sein könnte. Überleg mal, wie mit jungen Schlachttieren umgegangen wird - die dürfen sicher nicht die erste Wochen mit Mama verbringen, damit ihnen kein "Schaden" entsteht. Ich denke nicht, dass es für Hunde andere Regelungen gibt. Etwas anderes sind züchterische Bestimmungen - wenn es ein Züchter mit Papieren ist, muss es sich an die Bestimmungen seines Verbandes halten, sonst wird ihm die Zuchtzulassung entzogen.

von like am 20.12.2010, 20:02



Antwort auf Beitrag von like

Hab auch noch was gefunden, jetzt weis ich wenigstens das es wirklich eine gesetzliche Regelung gibt. Tierschutz-Hundeverordnung § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten (4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.

von Danie1983 am 21.12.2010, 07:11



Antwort auf Beitrag von Danie1983

gut gegooglet... für die einhaltung des gesetzes ist der zuständige amtstierarzt zuständig, leider kann es je nach gemeinde und verfügbaren geld ein glücksspiel werden, diesen von einer handlungs-notwendigkeit zu überzeugen. tierschutzvereine sind leider nicht bemächtigt zu handeln, aber wenn gefahr für leib und seele der welpen droht, kann auch die polizei dazu gerufen werden, aber die muss man auch überzeugen....

Mitglied inaktiv - 26.12.2010, 21:23