Die Katze ist aus dem Sack
Die Staatsanwaltschaft kann keinen Antrag auf Strafverfolgung im Irak stellen, weil dem mutmaßlichen Mörder dort die Todesstrafe droht. Ein Auslieferungsabkommen gibt es auch nicht, weil das deutsche Asylrecht ein Abkommen mit dem Irak unmöglich macht. Eine Auslieferung wird es deswegen sehr wahrsch...