@abb wegen mietrecht
der mieter ist verpflichtet, auf seine koste die schönheitsreparaturen (das tapezieren,anstreichen,oder kalken der wände und decken, das streichen der fußböden, heizkörper einschließlich heirohre, der innentüren sowie fenster und außentüren von innen) in den mieträumen,wenn erforderlich, mindestens ...