Rund ums Baby

Forum Rund ums Baby

Ziemlich knifflieger fall...firmengründung mit nicht gleichberechtiegtem Partner

Thema: Ziemlich knifflieger fall...firmengründung mit nicht gleichberechtiegtem Partner

hallo ihr, also bei diesem fall geht es definetiv um geld, daher poste ich auch mal hier. Also: ein Freund der Familie möchte sich selbstständig machen mit einem Partner. Beide bringen eine geldeinlage mit, wie hoch ist aber noch nicht geklährt, denn es geht darum, das der eine partner von 8 bis 17 uhr arbeitet, der andere aber nur von 8 bis 12. Wie also wird die gewinnausschüttung geregelt, die ja jeden monat anders sein wird. Und kann in so einen fall das stimmrecht auch mit 50/50 aufgeteilt werden? Denn alles andere wäre ja unsinn, de3nn bei zwei personen hätte der eine dann stimmrecht und der andere nicht, wenn es weniger als 50% auf einer seite liegt... Also ich hoffe ihr wisst was ich meine und wäre über anregungen oder qualifizierte auskünfte sehr hilfreicht wie man das regelt... Vielen dank Sarah

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 17:24



Antwort auf diesen Beitrag

die können doch in ihren vertrag schreiben was sie wollen, natürlich solange es legal ist.

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 17:27



Antwort auf diesen Beitrag

hatten die verschiedenen Unternehmensformen im Unterricht da gibt es ja ein paar Möglichkeiten das Stimmrecht liegt aber immer bei 50/50 wäre anders , wie du ja auch schon sagtest, total unlogisch, unfair und sinnlos was jedoch gut geregelt werden kann über die Einlagehöhe ist die Gewinnverteilung... und die Einlagehöhe können sie ja dann selbst entscheiden (der Vollzeit mehr, der Teilzeit weniger)

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 17:43



Antwort auf diesen Beitrag

Hi, danke erstmal für deine Antwort. Also die gewinnbeteiliegung über die einlagehöhe zu definieren ist okay, das hätte ich grundsätzlich auch so vorgeschlagen, aber der eine arbeitet ja doppelt so viel wie der andere....wie kann das dann im verhältnis stehen? Z.B. nummer eins bringt 6.000 euro ein nummer zwei nur 3.000 euro da sie ja nur halb so viel arbeitet. von z.b. 6000 euro gewinn würde sie dann aber normalerweise auch nur 2000 bekommen und der andere 4000...aber ist das gerecht? ich meine einlage zu gewinn ja, aber zu arbeitszeit? Lg sarah

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 18:13