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Wer arbeitet in der Altenpflege in einem Seniorenheim?

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Wer arbeitet in der Altenpflege in einem Seniorenheim?

sojamama

Es geht um die Medikamentengabe für die Bewohner. Wie wird das gesetzlich oder arbeitsrechtlich gehandhabt? Angenommen Patient xy hat erhöhten Blutdruck, bekommt Medikament, Einnahme lt. Arztanordnung 1-0-1, vorher 1-0-0, dann zeitenweise 2-0-0 Soweit so gut. Nun Szenario "Blutdruck hoch, bleibt hoch". Dürfen die Pfleger dann z.B. selbständig die Dosis ändern? Also ggf. wieder auf 2-0-0 oder so? Nicht oder? Nur nach Rücksprache mit dem Arzt nehme ich an oder? Wie ist das geregelt? melli


PaulaJo

Antwort auf Beitrag von sojamama

Als ich im KH lag und die Nachtschwester bei mir einen extrem hohen Blutdruck feststellte, holte sie einen Arzt der dann bestimmt welche Medikamente ich bekommen sollte. Ich denke nicht dass das in einem Seniorenheim anders ist...


Mutti69

Antwort auf Beitrag von sojamama

Ich würde denken, es surfen grundsätzlich nur DIE Medikamente verabreicht werden, die angeordnet sind. Von einem Notfall mal abgesehen. Bedarfsmedikamente oder Gelegenheitsgaben, als z.B. die Kopfschmerztablette werden wohl aber in der Praxis auch so ausgegeben, das würde man ja im häuslichen Bereich auch so machen. DEINEN speziellen Fall finde ich aber nicht klar, weil die Dosis vorher ja auch schon mal so war und JETZT der Blutdruck wohl unter der reduzierten Gabe dann doch wieder zu hoch. Vielleicht at vorher Flüssigkeit gefehlt. Ich wäre jetzt also eher “wohlwollend“, weil da scheinbar jemand mitgedacht hat...oder nicht? Was sind DEINE Gedanken dazu?


sojamama

Antwort auf Beitrag von Mutti69

ICH wäre auch wohlwollend, aber die Pfleger rufen uns da immer an, damit eben unser Arzt entscheiden kann, wie weiter vorgegangen wird. ICH selber wäre wohl selbständig und hätte es auf die "alte" Medikation zurück umgestellt. Aber die Frage eben, darf ich das einfach so.... Ich arbeite dort nicht, ging nur um einen Anruf aus dem Heim, wegen dieser Sache. Daher war ich mal neugierig, wie es eigentlich geregelt ist. melli


Charlie+Lola

Antwort auf Beitrag von sojamama

da im Krankenhaus schon alles vom Arzt abgezeichnet werden muss man das vermutlich im Pflegeheim auch. Siehe hier: "Verantwortlichkeiten im Rahmen der Medikamentengabe Der verordnende Arzt trägt für die Gabe der Medikamente die Anordnungsverantwortung. Damit ist er für die richtige Anordnung der Medikamente und deren Gabe verantwortlich. Die Gabe des Medikamentes delegiert er an qualifizierte Personen. Im Pflegeheim, wo Sie professionelle Pflege anbieten, heißt dies, dass nur die Pflegefachkraft Medikamente auf Anordnung des Arztes verabreichen darf. Die Fachkraft ist dafür verantwortlich, dass die Durchführung auch sach- und fachgerecht erfolgt. Ihre Pflegefachkräfte tragen somit im Rahmen der Medikamentengabe die so genannte Durchführungsverantwortung." http://www.ppmverlag.org/verlag/artikel-lesen/artikel/medikamente-pflege-1/ oder auch hier: http://www.pflegewiki.de/wiki/Medikamentengabe#Verabreichen_von_Medikamenten Die Verabreichende Person trägt nur die Durchführungsverantwortung. Ich würde einen Teufel tun ohne Anordnung vom Arzt einfach so die Dosis zu ändern. lg


6 Knaller

Antwort auf Beitrag von sojamama

Bei uns nur nach Rücksprache mit dem behandelten Arzt.


6 Knaller

Antwort auf Beitrag von 6 Knaller

Bedarfsmedikation wird so entschieden.


kleineTasse

Antwort auf Beitrag von 6 Knaller

Mediänderung nimmt grundsätzlich NUR der Hausarzt vor und zwar, nachdem er beim Bewohner war und ihn gesehen und untersucht hat. Bei Bluthochdruck der trotz Medikamente nicht runter geht, wird der Hausarzt ins Haus bestellt (und zwar umgehend) und nicht wahllos rumexperimentiert. Sollte dieser nicht können, wird im Notfall auch der Bereitschaftsarzt geholt. Es kommt auch immer drauf an, in welcher Verfassung der Bewohner ist.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von sojamama

Hallo! Pflegekräfte dürfen nie Medikamente rausgeben, wie sie es für richtig halten.Immer nur strikt nach Anordnung des Arztes.Bedarfsmedikation muss auch klar geregelt & angeordnet sein.Sonst könnte doch jeder machen, was er will.Bei Problemen muss immer Rücksprache mit einem Arzt gehalten werden.Da nehmen sich Altenheime und Krankenhäuser nichts.


Irish83

Antwort auf Beitrag von sojamama

Das ist von Haus zu Haus unterschiedlich geregelt. Bei UNS darf die Pflege keine Medikamente ändern, wir müssen austeilen, was angeordnet wurde. Bei Zweifel haben wir einen 24h AvD, der entscheiden kann und die Dosis ggf. anpassen wird. Gleichzeitig hat nahezu jeder Patient eine Liste mit angesetzer Bedarfsarznei, die die Pflege auf Wunsch, oder bei Bedarf austeilen darf. Steht da nun zb das Blutdruckmedikament als Bedarf drin, könnte ich morgens eine zweite Tablette dazureichen, ohne einen Arzt zu kontaktieren. ALLERDINGS müsste ich dann die Tbl am Abend auch austeilen, oder der AvD muss anordnen, dass die Dosis abends wegfallen kann.


Nenilein

Antwort auf Beitrag von sojamama

Das dürfen sie nicht. Ich arbeite zwar nicht in einem Seniorenheim, aber in einem Behindertenheim. Die Medikamente muss ein Arzt absegnen, nicht mal Globuli dürfen einfach so gegeben werden.


Nenilein

Antwort auf Beitrag von Nenilein

Achso, es gibt aber Medikamente, bei denen es ein "darf bei Bedarf auf ... erhöht werden gibt. Das sind aber eher Abführmittel, Fiebermittel und so Zeug. Bei Blutdruckmedikamenten kann ich es mir schwer vorstellen.


Vanny90

Antwort auf Beitrag von sojamama

Nein die Fachkraft darf nicht selbstständig die Dosis ändern. Der Hausarzt muss das ärztlich anordnen. Ohne ärztliche Anordnung darf nichts verabreicht werden.


Jerrymaus

Antwort auf Beitrag von sojamama

Nur nach Rücksprache mit dem Arzt.


Minimina88

Antwort auf Beitrag von Jerrymaus

Ich arbeite in einer vollstationären Einrichtung für schwer kranke und behinderte Kinder und Jugendliche. Bei uns werden Medikamente NUR nach ärztlicher Anordnung verabreicht. Änderungen nur nach ärztlicher Rücksprache. Es sei denn es handelt sich um eine befarfsmedikation. Hier wird aber auch im Vorfeld vom Arzt verordnet in welcher Situation ich welches Medikament bis zu welcher Dosierung verabreich darf....