Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Schnitte78 am 07.11.2009, 15:48 Uhr

Vaterschaft

Hi,

wer weiß, wer als vater in die Urkunde eingetragen wird, wenn ich, die Mutter während der Zeugung noch verheiratet bin (schon 3 Jahre getrennt, aber er bringt die Papiere nicht bei), von meinem neuen Partner schwanger werde, in der Schwangerschaft geschieden werde und meinen neuen Partner heirate?

Wer wird eingetragen? Der neue Ehemann, oder noch der alte, weil zur Zeugung noch verheiratet?

LG

 
13 Antworten:

Re: Vaterschaft

Antwort von Neniel am 07.11.2009, 15:52 Uhr

Es kommt nicht darauf an mit wem du verheiratet bist, sondern welcher Mann das Kind gezeugt hat. Du gibst den Vater des Kindes an, egal was drum herum mit verheiratet, nicht geschieden und neuem Partner ist.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vaterschaft

Antwort von leasmama87 am 07.11.2009, 15:54 Uhr

du gibst den biologischen vater an.

in der ehe ist es nur so, dass man keine vaterschaftsanerkennung machen muss..

gibst du aber einen anderen vater , also nicht deinen ehemann, steht dieser auch nicht drin, sondern der angegebene.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das stimmt so nicht.

Antwort von keks79 am 07.11.2009, 15:58 Uhr

Es gilt die widerlegbare Rechtsvermutung, dass das Kind vom Ehemann ist, wenn man zum Zeitpunkt der Geburt noch verheiratet ist. Zumindest war das bei einer Freundin so.

Ob der Zeitpunkt der Zeugung relevant ist, weiß ich nicht, würde mich mal bei einer Beratungsstelle oder einem Familienrechtsanwalt erkundigen, wenn Du Schwierigkeiten befürchtest.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vaterschaft

Antwort von MamaLuna06 am 07.11.2009, 15:58 Uhr

Es steht derjenige in der Geburtsurkunde mit dem du zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet bist.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Vaterschaft

Antwort von CoLuMa am 07.11.2009, 16:00 Uhr

Genau, so kenne ich das auch. Mit wem Du zum zeitpunkt der Geburt verheiratet bist, egal, ob zusammen lebend oder nicht, ist autpmatisch der Vater

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

aber wenn von vornerein ein anderer angegeben wird???

Antwort von leasmama87 am 07.11.2009, 16:01 Uhr

dann steht dieser doch auch drin, oder?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nachtrag

Antwort von MamaLuna06 am 07.11.2009, 16:02 Uhr

Bist du bis dahin mit deinem neuen Freund verheiratet, gilt er auch als Vater.
Heiratest du einen anderen als den Erzeuger wird ER als Vater eingetragen. Ob er was damit zu tun hat oder nicht.
Bist du noch NICHT geschieden, steht dein "alter" noch in der Urkunde. Ob er Vater ist oder nicht.
Bist du geschieden (rechtskräftig) und noch nicht wieder verheiratet zum Zeitpunkt der Geburt stehst du allein in der Urkunde und musst Vaterschaftsanerkennung machen lassen.
LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nur wenn man nix anderes angibt.

Antwort von mozipan am 07.11.2009, 16:03 Uhr

Wenn man aber den bilogischen Vater nach der Entbindung als Vater angibt, ist das meines Wissens wieder was anderes.

Im Übrigen ist nicht der Zeitpunkt der Zeugung, sondern der Zeitpunkt der Geburt ausschlaggebend und da bist du ja dann schon mit dem neuen verheiratet, oder?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aber wenn von vornerein ein anderer angegeben wird???

Antwort von MamaLuna06 am 07.11.2009, 16:04 Uhr

Nein!!
Immer der Ehepartner steht in der Urkunde. Wenn die Scheidung läuft aber noch nicht rechtskräftig ist, steht erstmal der Ehemann drin. Kann aber geändert werden mit Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung des nochehemannes.
Wird dann geändert mit rechtskraft der Scheidung

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

aber so einfach ist es doch auch nicht das wieder ändern zu lassen...

Antwort von leasmama87 am 07.11.2009, 16:09 Uhr

oder seh ich das falsch?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Der leibliche Vater muss halt ne Vaterschaftsanerkennung machen.

Antwort von keks79 am 07.11.2009, 16:10 Uhr

Ist halt kompliziert geregelt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: aber so einfach ist es doch auch nicht das wieder ändern zu lassen...

Antwort von MamaLuna06 am 07.11.2009, 16:20 Uhr

naja, ist halt behördenkram.
wenn sie aber mi dem leiblichen vater zum zeitpunkt der geburt verheiratet ist, isses eh wurscht. dann steht ja der richtige vater drin.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: das stimmt nicht so ..........

Antwort von glitzermaus71 am 07.11.2009, 18:23 Uhr

wir sind nämlihc das beste beispiel vor kurzem gewesen........
laut deutschem recht war ich hier nämlich noch verheiratet,obwohl ich in belgien schon geschieden war.
das war ein hin und her und hat nerven ohne ende gekostet.
der leibliche vater meines sohnes musste vaterschaft anererknnen und ich musste erst die "richtigen"scheidungspapiere hervorbringen bevor mein jetztziger partner und auch vater meines sohnes eingetragen wurde.
ansonsten wäre tatsächlich mein Exmann (da ich ja hier noch nicht als geschieden galt) eingetragen
also so einfach ist das nicht alles......

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.