Elternforum Rund ums Baby

Rechtsexperten und Genetiker bitte vor

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Tini_79

Ich habe zwei Fragen: 1. Kann man bei einem Gentest zwischen zwei Brüdern feststellen, ob diese den gleichen Vater haben (Mutter ist ja idR unstrittig)? Wie genau wäre das Ergebnis bzw. kann man es zu 99.9% sagen, wenn es zwei verschiedene Väter gibt? 2. Es ist doch so, dass man(n) bis 2 Jahre nach der Geburt die Vaterschaft anfechten kann, oder bis 2 Jahre nach Bekanntgabe/ Verdacht? Gilt das auch umgekehrt für das Kind? Kann also zB ein erwachsener Mann seinen vermeintlichen Vater per Gericht zum Test zwingen und würde dann im Fall des Falles die Vaterschaft aberkannt oder wie auch immer man es nennt? Im Endeffekt geht es natürlich um Geld - in diesem Fall um Unterhalt/ vom Sohn an den Vater.


dhana

Antwort auf Beitrag von Tini_79

Hallo, Wenn nur das genetische Material von den beiden Brüdern vorliegt, kann man leider nicht genau feststellen ob beide Brüder den gleichen Vater haben. Man bräuchte dazu das Vergleichsmaterial von Mutter und Vater. Du musst dir Vererbung so vorstellen - jedes Kind erbt jedes Gen 2x - einmal vom Vater und einmal von der Mutter - nennen wir es einfach mal A und B. Und eines davon vererbt man dann an seine Kinder weiter - man kann also entweder A oder B weitervererben. Es könnte also sein das ein Kind vom Vater das A bekommt - das andere Kind vom Vater das B. Wenn man also nicht weiß welche Komponennten der Vater weiter vererben konnte, kann man nicht 2 Brüder vergleichen - beide konnten ja unterschiedlich weiter vererbt bekommen haben. Gleiches von der Mutter. Sollten viele Geschwister da sein, geht es vielleicht mit der Vergleicherei - aber bei nur 2 Brüdern wäre es Zufall, wenn beide das gleiche vom Vater und Mutter geerbt hätten. Zur Frage 2 Ja auch ein Kind kann die Vaterschaft anfechten - aber wie genau da die Umstände sind weiß ich nicht. Gruß Dhana


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Tini_79

Zum rechtlichen Teil deiner Frage hilft dir eventuell das hier weiter: http://www.vaterschaft-anfechten.de/vaterschaftsanfechtung/fristen.php