Mitglied inaktiv
Hi, unser früherer vermieter hat uns die wasserrechnung geschickt (enabrechnung) Angeblich hat er uns schon im Januar eine geschickt. Haben aber echt keine bekommen, nun schreibt er,dass wir bis zum 12.02 (eingehend) Das Geld überwiesen haben müssen. Wenn es bis dato nicht drauf ist setzt er unsere jetzigen vermieter davon in Kenntnis und leitet eine gerichtliche Volsstreckung ein. Klar wir zahlen es ist ja keine frage, aber dürfte er wirklich so reagieren wenn das geld z.b erst am 15. drauf wäre(es ist ja wochenende dazwischen) (wir hatten mit dem vermieter schon immer probleme und sind daher damals ausgezogen)
wenn er die erste rechnung nicht per einschreiben geschickt hat, kanner gaaaaaaaaaaaaarnix *lach*
Das 2. hat er auch nicht per einschreiben geschickt.... aber wie gesagt das erste haben wir echt nicht bekommen. hab mich echt gewundert und war total erschrocken das er gleich so reagiert
zurück dass ihr bis zum 15.3. bezahlt... *lach*
Ausderdem kommt da dann mal ne Mahnung und dann noch eine und dann irgendwann kann er was tun. Gesetzlich. Die machen gerne Panik weil sie selber noch viel offene´Rechnungen haben. Musst gar nix gleich zahlen .
hab mich echt gewundert warum die gleich so drastisch reagieren dürfen. Wenn sie das meinem vermieter sagen ,dann wird der sich nur an kopf fassen...das wird die net interessieren...was sollen die denn dann tun,geht sie ja nix an :-)
Ich glaube, ich hätte trotzdem schnell überwiesen, ich geh Problemen gerne aus dem Weg. Dann ist er glücklich und Ihr auch.