Keks10
ist das richtig, das man die u7 noch 2 monate nach dem 2. geb. machen kann...?? sagte mir die schwester am telf. beim ki-arzt.... habe erst 4 wo nach dem 2. geb. meiner kleinen einen termin für die u7 bekommen......
Das ist doch egal. Hauptsache sie wird gemacht. Bei uns stehen die Termine auf dem U-Heft.
Nicht egal....man wird ja dann angeschrieben....von so einer direktion
bei uns auf dem gelben U-Heft steht: U7 - 21. - 24. Lebensmonat
bei mir auch...deshalb frag ich....
Nein ehrlich? Ich bearbeite diese Sachen. Darum ist es egal. 2 Monate sind nicht viel. Eh die Post beim Jugendamt ankommt, hast du die Untersuchung dreimal gemacht.
Außerdem kann es passieren, wenn du zu weit über den Termin bist und dann die U machen willst, das die KK dafür nicht mehr die Kosten übernimmt! Das hatte ich von einer Bekannten gehört, der erging es so, weil die immer mit den U-Terminen ganz schön schlampig umgeht, und die U's immer erst nach der eigentlichen Zeit macht. LG
Ich bearbeite diese Sachen....????? wo arbeitest du ?
Beim Jugendamt.
die U-Untersuchungen sind aber nicht in jedem Bundesland Pflicht desweiteren kann man sich auch von seiner KK daran erinnern lassen ( Serviceleistung)
mir wurde es so erklärt, das man bei krankheit, vergessen ... die u7 innerhalb von zwei monaten nach dem geburtstag nachholen kann. danach zahlt die kasse die untersuchung nicht mehr. lg
huch, den sollte ich auch machen, den termin meine ich ...