Geschrieben von benny&yannick am 11.04.2011, 11:38 Uhr |
Leistungen nach STGB II
Zählen da auch Wohngeld und Kindergeldzuschlag zu?
Danke Nicole
Re: Leistungen nach STGB II
Antwort von Teufel89 am 11.04.2011, 11:38 Uhr
wohngeld glaub ich wohl schon. bin aber nicht ganz sicher.
Re: Leistungen nach STGB II
Antwort von Ani_k am 11.04.2011, 11:39 Uhr
Sag ich dir morgen, wenn ich die Klausur in Sozialrecht geschrieben habe.
Ani_k
Antwort von elik am 11.04.2011, 11:45 Uhr
also gehst du unvorbereitet hin? heute müsstest du es eigentlich schon wissen
oder soll die heutige nacht die erleuchtung bringen?
Strafgesetzbuch? Was willst du damit?
Antwort von nilo1988 am 11.04.2011, 11:46 Uhr
Oder meinst du wegen H4?
Wohngeld und H4 schließen sich aus... es gibt nur entweder oder.
Und Kindergeldzuschalg zählt bei H4 mit rein, aber für's Kind!
Re: Strafgesetzbuch? Was willst du damit?
Antwort von Levitra am 11.04.2011, 11:48 Uhr
Stimmt nicht. Es gibt auch Wohngeld; dieses wird aber beim H4 angerechnet.
Jedenfalls ist es hier im Kreis Pflicht Wohngeld zu beantragen, weil sich so die Leistung verringert, die die Arge auszahlen muss.
@nilo1988
Antwort von benny&yannick am 11.04.2011, 11:48 Uhr
Geht um die berechnung des hortplatzes.
wer leustungen dem dem sozialgesetzbuch II erhält, ist beitragsfrei.
ich wolte nur wissen, ob wohngeld und kizu dem gleichgestellt sind?
die von der stadt müssen sich auch noch schlau machen.
Re: ich
Antwort von doifelchen am 11.04.2011, 11:49 Uhr
hab für die kleine extra wohngeld beantragen müssen, sie ist 1,5 und wir erhalten h4
Re: Ani_k
Antwort von Ani_k am 11.04.2011, 11:49 Uhr
Ich lerne heute Abend. *g* Klausur ist erst 13 Uhr.
Re: @nilo1988
Antwort von Levitra am 11.04.2011, 11:50 Uhr
Also normalerwesie schon, sind ja Leistungen zur Ergänzung des Lebensmindestunterhalts (oder wie auch immer das heißt)
ich find das so bescheuert
Antwort von Teufel89 am 11.04.2011, 11:52 Uhr
es ist der gleiche topf, aus dem das geld kommt.
am ende zahlts der staat. so oder so. nur den menschen mehr bürokratie aufhalsen.
Re: Ani_k
Antwort von elik am 11.04.2011, 11:53 Uhr
typisch.. alles im letzten moment
Ein witz dazu:
Ein student hat seine mündliche prüfung. Erzählt seit einer weile, dann fragt der professor:
- Junger man, wir haben mathematik-prüfung, wieso antworten sie auf chinesisch?
Student:
- Aaaahh, mist. Das falsche buch gestern im dunklen vom regal genommen.
Re: ich
Antwort von nilo1988 am 11.04.2011, 11:53 Uhr
Ja, aber eurer Kind erhält dadurch kein H4 mehr. Sicherlich ist es eh durch Kindergeld und Unterhalt abgedeckt...
Re: ich
Antwort von Teufel89 am 11.04.2011, 11:55 Uhr
unterhalt bei der pfeiffe ganz sicher nicht
*böse franzi*
Re: ich
Antwort von nilo1988 am 11.04.2011, 11:56 Uhr
Aber dann Unterhaltsvorschuss... und schon liegt das Kind über der H4 Grenze... Jawohl!
Re: ich
Antwort von Teufel89 am 11.04.2011, 11:56 Uhr
die h4 grenze für kinder ist sowieso was armseeliges
Re: ich
Antwort von doifelchen am 11.04.2011, 11:59 Uhr
nicht böse, stimmt doch. aber sie erhält vom staat/steuerzahler uvg ...
egal, ich komm schon klar