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Leistungen nach STGB II

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Leistungen nach STGB II

benny&yannick

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Zählen da auch Wohngeld und Kindergeldzuschlag zu? Danke Nicole


Teufel89

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

wohngeld glaub ich wohl schon. bin aber nicht ganz sicher.


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Teufel89

Sag ich dir morgen, wenn ich die Klausur in Sozialrecht geschrieben habe.


elik

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

also gehst du unvorbereitet hin? heute müsstest du es eigentlich schon wissen oder soll die heutige nacht die erleuchtung bringen?


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von elik

Ich lerne heute Abend. *g* Klausur ist erst 13 Uhr.


elik

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

typisch.. alles im letzten moment Ein witz dazu: Ein student hat seine mündliche prüfung. Erzählt seit einer weile, dann fragt der professor: - Junger man, wir haben mathematik-prüfung, wieso antworten sie auf chinesisch? Student: - Aaaahh, mist. Das falsche buch gestern im dunklen vom regal genommen.


TiBi2009

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Antwort auf Beitrag von elik


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Oder meinst du wegen H4? Wohngeld und H4 schließen sich aus... es gibt nur entweder oder. Und Kindergeldzuschalg zählt bei H4 mit rein, aber für's Kind!


Levitra

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Stimmt nicht. Es gibt auch Wohngeld; dieses wird aber beim H4 angerechnet. Jedenfalls ist es hier im Kreis Pflicht Wohngeld zu beantragen, weil sich so die Leistung verringert, die die Arge auszahlen muss.


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Geht um die berechnung des hortplatzes. wer leustungen dem dem sozialgesetzbuch II erhält, ist beitragsfrei. ich wolte nur wissen, ob wohngeld und kizu dem gleichgestellt sind? die von der stadt müssen sich auch noch schlau machen.


doifelchen

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

hab für die kleine extra wohngeld beantragen müssen, sie ist 1,5 und wir erhalten h4


Levitra

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Antwort auf Beitrag von benny&yannick

Also normalerwesie schon, sind ja Leistungen zur Ergänzung des Lebensmindestunterhalts (oder wie auch immer das heißt)


Teufel89

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Antwort auf Beitrag von Levitra

es ist der gleiche topf, aus dem das geld kommt. am ende zahlts der staat. so oder so. nur den menschen mehr bürokratie aufhalsen.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von doifelchen

Ja, aber eurer Kind erhält dadurch kein H4 mehr. Sicherlich ist es eh durch Kindergeld und Unterhalt abgedeckt...


Teufel89

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

unterhalt bei der pfeiffe ganz sicher nicht *böse franzi*


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Teufel89

Aber dann Unterhaltsvorschuss... und schon liegt das Kind über der H4 Grenze... Jawohl!


Teufel89

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

die h4 grenze für kinder ist sowieso was armseeliges


doifelchen

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Antwort auf Beitrag von Teufel89

nicht böse, stimmt doch. aber sie erhält vom staat/steuerzahler uvg ... egal, ich komm schon klar