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Kennt sich jemand in rechtlichen Dingen aus (off Topic)

Rund ums Baby
Kennt sich jemand in rechtlichen Dingen aus (off Topic)

Meinich

Ne Freundin war ein Jahr mit ihrem Freund zusammen. Er hat ihr dann einmal 2400 Euro für einen Autokauf geliehen und dann haben sie noch einige gemeinsame Dinge für die Wohnung gekauft. Jetzt kam es zur Trennung und er hat jeden gemeinsam bezahlten Betrag genaustens aufgeteilt, so dass er auf 3440 Euro kommt die er von ihr fordert. Die Auflistung hat er ihr handschriftlich vor vier Wochen gegeben. Samstag kam dann ein Brief per Einschreiben in dem er "wie mündlich besprochen, den Betrag von 3440 € zum 1.5. auf seinem Konto haben möchte, sonst wird er einen Mahnbescheid beantragen". So zu meinen Fragen: Meinst du sowas ist in irgend einer Form rechtsgültig? Die Fristen in Ordnung, obwohl nie etwas derartiges ausgemacht wurde? Hat er irgendwelche Chancen sie jetzt innerhalb von nicht mal einer Woche zur Zahlung zu drängen?


mf4

Antwort auf Beitrag von Meinich

Wer steht denn auf den Kaufverträgen der gemeinsam gekauften Dinge? Dem gehört es dann, denn der andere kann nichts beweisen und die Leihgabe beweisen dürfte auch schwer sein. Ich war so blöd und zahle was wir zum Leben brauchten und er was blieb... ich hatte also fast nichts was mir gehörte. So blöd bin ich nicht noch einmal. 1 Woche für tausende Euro ist definitiv nicht angemessen.


Mutti69

Antwort auf Beitrag von Meinich

Ich habe keine wirkliche Ahnung, aber ich würde dem Schreiben schriftlich widersprechen und dem Ex dies mit Posteinwurf(ein)schreiben zukommen lassen. Moralisch scheint es aber doch o.k. zu sein? Dann soll sie halt möglichst ihrerseits einen Vorschlag zum Zahlungsziel reinschreiben. LG


Ani_k

Antwort auf Beitrag von Meinich

Sie soll Zahlen und wer bekommt die Sachen?


Fru

Antwort auf Beitrag von Meinich

Hat sie das Auto oder er? Hat sie es, muss sie es natürlich bezahlen. Genau so mit den anderen Dingen. Was die Frist angeht hab ich keine Ahnung


Sternschnuppe2004

Antwort auf Beitrag von Meinich

Wer hat den das auto? Ich würde versuchen mich mit ihn zu einigen das sie es in raten bezahlt.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Meinich

Das mit dem Auto finde ich eindeutig, das hat er ihr für IHR Auto geliehen, die Sache mit den gemeinsamen Anschaffungen würde ich aber noch mal richtig prüfen. Wer hat denn jetzt die Gegenstände?


Honey58

Antwort auf Beitrag von Meinich

Das geliehene Geld muss sie natürlich zurückzahlen. Sofern es keinen schriftlichen Vertrag hierüber gibt, kann er seiner Ex-Freundin eine "angemessene" Frist zum Begleichen der Schuld setzen. Dies hat er getan, wobei man sich hier über die Dauer der Frist streiten kann. Ist schon sehr knapp bemessen! Die restlichen Dinge müssen einvernehmlich aufgeteilt werden. Wenn sie alles behalten möchte, dann zahlt sie ihn aus und umgekehrt. Oder sie teilen es einfach auf. Ob er dieses Geld "einfordern" kann, ist fraglich. Vor einem gerichtlichen Mahnbescheid muss deine Freundin erstmal keine Angst haben. Diesem kann sie schriftlich, innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Dazu muss sie lediglich ein Kreuzchen auf dem Bogen setzen, den sie vom Amtsgericht zugeschickt bekommt.


Blueberry

Antwort auf Beitrag von Honey58

Naja, wenn er ihr die Auflistung aber vor vier Wochen schon hat zukommen lassen, dann war ja schon irgendwie klar, dass er das Geld haben möchte, oder? Das mit der Frist wirkte jetzt eher nur wie eine Erinnerung, dass da ja noch was offen ist.


mf4

Antwort auf Beitrag von Honey58

Ich finde es rotzfrech 1 Woche für tausende Euro zu geben... wenn man Geld leihen muss hat sie sicher wenig und das wird der eben noch geliebte Mann wissen und extra machen. Ich muss sagen ich würde aber auch niemals tausende von wem leihen, den ich erst ein paar Monate kenne.


Honey58

Antwort auf Beitrag von Blueberry

Spielt juristisch keine Rolle! Es muss eine "angemessene" Frist gesetzt werden und das am Besten schriftlich wg. der Nachweisbarkeit.


Honey58

Antwort auf Beitrag von mf4

Rotzfrech interessiert das Amtsgericht unter Umständen aber nicht Moralisch finde ich die Sache auch ziemlich armselig, wobei wir hier nur eine Version der Geschichte kennen. Keine Ahnung wieso die Ex-Freundin das Geld immer noch nicht zurück gezahlt hat bzw. was ursprünglich mal abgesprochen war. Und den Trennungsgrund kennen wir auch nicht. Vielleicht hat sie ihn betrogen. KEINE AHNUNG!


mf4

Antwort auf Beitrag von Honey58

Ja sicher ist das Rache an der Ex, warum auch immer... da hört wie man immer sagt eben die Freundschaft auf und deshalb leiht man sich auch keine Kohle von jemanden, den man zufällig grad kurz liebt


mf4

Antwort auf Beitrag von Honey58

Eben... angemessen... hat sie ein geringes Einkommen dann wird er sich mit 50 Euro im Monat zufrieden geben müssen.


Tristania1704

Antwort auf Beitrag von Honey58

Rein gesetzlich - muß sie gar nichts! Es sei denn er hat was schriftliches in der Hand daß die Freundin Summe x schuldet. Oder er hat offene Rechnungen auf ihren Namen. Er muß schriftlich nachweisen welche Summe sie schuldet. Sonst hat er leider Pech. Hatte so einen Fall selber. Selbst wenn das Auto auf sie läuft (Fahrzeugbrief/Schein) müsste sie theoretisch nicht mal dieses Geld zurück zahlen. Denn dann gehört das Auto rechtlich ihr! Alles andere ist Gewissenssache.


Honey58

Antwort auf Beitrag von mf4

Du sagst es! Allerdings frage ich mich schon wieso SIE immer noch nicht ihre Schuld beglichen hat bzw. sofern sie knapp bei Kasse ist, ihm keine "Ratenzahlung" angeboten hat. Ist doch nach einer Trennung klar, dass spätestens DANN das Geld fällig ist.


Honey58

Antwort auf Beitrag von Tristania1704

Rein rechtlich wurde hier ein (mündlicher) Darlehensvertrag abgeschlossen.Selbstverständlich muss die Darlehensnehmerin das geliehene Geld zurückzahlen! Ich kann dem AP auch nicht entnehmen, dass die "Darlehensnehmerin" abstreitet sich jemals Geld geliehen zu haben. Auf wen das Auto angemeldet ist, spielt dabei überhaupt keine Rolle!


mf4

Antwort auf Beitrag von Tristania1704

Gewissenssache... du sagst es... mir wurde ein Auto von den Schwiegereltern geschenkt, auf mich zugelassen und Jahre von mir unterhalten und es kam wie es kommen musste... die forderten es sofort zurück und da ich einen gewissen Stolz habe war für mich klar, dass ich da durch muss. Eine Trennung ist eben auch gern mal das Ende von Gutmüdigkeit und Sympathie.


Tristania1704

Antwort auf Beitrag von Honey58

Hab ich selber anders erlebt. Mündlich zählt da leider gar nichts. Ohne schriftlichen Nachweis daß ich Geld verliehen habe hatte ich keine Chance es zurück zu bekommen. Und nicht mal das Auto bekam ich wieder. Weil es auf ihn angemeldet war. Also gehört es ihm.


Tristania1704

Antwort auf Beitrag von mf4

Ja aber theoretisch hättest Du es nicht zurück geben müssen. Denn wenn es auf Dich angemeldet ist gehört es Dir - da ist es egal wer es bezahlt hat! Leider Fakt! Und ja, ich hätte es wegen meinem Gewissen zurück gegeben. So wie mf4


Honey58

Antwort auf Beitrag von Tristania1704

Erstmal ist ein mündlich abgeschlossener Darlehensvertrag rechtlich genauso "anerkannt" wie ein schriftlicher. Somit kann der Darlehensnehmer das Geld von seiner Ex-Freundin einfordern indem er das Darlehen fällig stellt! Solange die Ex-Freundin nicht abstreitet, dass es jemals ein Darlehen gegeben hat, muss er auch nichts beweisen! Du gehst davon aus, dass sie alles abstreitet, wie es wohl in deinem Fall gewesen ist. Das kannst du aber nicht verallgemeinern und vorallem solltest Du damit nicht begründen was rechtlich bzw. juristisch geht und was nicht. Ich kann dem AP nirgends entnehmen, dass die EX nicht zurückzahlen will bzw. dass sie abstreitet jemals Geld geliehen zu haben. Wäre das der Fall muss der Darlehensnehmer den Vertrag beweisen. Dies könnte er z. B. durch einen Überweisungsbeleg tun oder evtl. gab es einen Zeugen, der bei der "Geldübergabe" anwesend war oder davon wusste oder oder oder. ABER das spielt hier erstmal keine Rolle! Die Beweisbarkeit steht erstmal nicht zu Diskussion.


Meinich

Antwort auf Beitrag von Tristania1704

Also, das Geld für das Auto ist überhaupt kein Thema. Das hat sie sich Ende Januar von ihm geliehen, nachdem er ihr das aufgedrängt hat. Sie wollte eigentlich einen Kredit bei der Bank holen und das Geld innerhalb von vier Monaten zurück zahlen, aber da die Zinsen so hoch waren hat er sie so lange belabbert und das Geld einfach von seinem Konto abgehoben und ihr in die Hand gedrückt, bis sie es angenommen hat. Es war hierbei von Anfang an abgesprochen, dass er sein Geld bekommt. Er wollte es auch nicht in Raten haben sondern dann, sobald sie es zusammen hat alles auf einmal. Wegen der Übersichtlichkeit meinte er. Sie wohnten schon nach 3 Monaten zusammen in ihrer Wohnung, weil er sowieso umziehen wollte und so auch der Weg zu seiner Arbeitsstelle um 18 km kürzer war. Also haben sie natürlich angefangen gemeinsam Dinge zu kaufen. Hierüber gibt es keine Absprache was bei einer Trennung passiert. Also hat sie ihm die meisten Dinge die zusammen gekauft wurden eingepackt und mitgegeben. Sie dachte halt blauäugig, wie sie ist, damit könnte sie die paar anderen Dinge behalten wie den Badezimmerspiegel, den Briefkasten und weitere Kleinigkeiten die man nicht einfach so wieder aus einer Wohnung entfernt. Ich habe sie vor 5 Wochen getroffen und sie hat mir erzählt, dass er so stark in seinen Depressionen versunken ist durch schon länger anhaltende psychische Probleme und jetzt auch noch wochenlange Arbeitslosigkeit und sie nicht mehr weiter weiß wie sie ihm helfen kann. Er lag nur noch im Bett, lies sich von ihr absolut nicht mehr aufmuntern und machte ihr dann noch Vorwürfe, dass sie sich nicht um ihn kümmert, weil sie ja arbeiten geht. Sie wollte sich nicht trennen, aber am gleichen Abend kam es noch dazu, dass ER meinte so geht es nicht mehr weiter. Er hat ein Gespräch gesucht und wollte alles klären damit es wieder besser läuft. Tja im Endeffekt kamen wieder nur Vorwürfe von ihm und durch seine Gefühlskälte in letzter Zeit hat sie dann eben irgendwann gemeint, dass sie so keinen Sinn mehr sieht und er sich bitte in nächster Zeit eine eigene Wohnung suchen soll. Er ist dann aber am nächsten Tag Hals über Kopf ausgezogen und war natürlich total gekränkt in seinem Stolz. Sie hat ihm mehrere Gespräche angeboten um alles zu regeln, aber darauf hat er nie reagiert. Außer mit Suizidandrohungen, wenn sie ihn nicht zurück nimmt... Naja beim Sachen abholen ein paar Tage später hat er ihr eben eine Auflistung gegeben mit den Dingen die sie noch hat und die gemeinsam bezahlt wurden und gemeint, dass er diese Beträge von ihr haben möchte. Bis wann war keine Rede. Und jetzt kommt Samstag dieser Brief per Einschreiben und sie soll innerhalb einer Woche alles zahlen. Ich hab mich jetzt im Internet und bei einer Bekannten informiert. Sie hat wohl das Recht auf eine drei monatige Zahlungsfrist. Den Mahnbescheid soll sie erstmal abweisen und das mit den Kleinbeträgen nicht einfach so hin nehmen, da die Dinge ja auch wertverfall haben bei Gebrauch.


Tristania1704

Antwort auf Beitrag von Honey58

Das ist richtig. Das streite ich ja auch nicht ab. Wenn sie zu den Schulden steht und zurück zahlen will dann kann er das Geld auch zurück zahlen. Ich schrieb nur - rein gesetzlich. Wenn sie nämlich nicht zurück zahlen will wird er es schwer haben. Das meinte ich. Ich gehe von nichts aus, ich schreibe meine Erfahrung mit genau einer solchen Angelegenheit. Und deswegen schrieb ich auch "Gewissenssache". Hängt also von der Schuldnerin ab. Und da lese ich weder sie will noch sie will nicht zahlen.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Meinich

Hmm, er ist zur IHR gezogen? Hat er denn Miete bezahlt? Naja, anderes Thema. Da ist wohl jemand pleite und braucht schnellstens Geld


Honey58

Antwort auf Beitrag von Tristania1704

Auf welche Rechtsquelle beziehst Du dich, wenn du rein gesetzlich schreibst? Du hast deine Erfahrungen gemacht und du bist bestimmt kein Einzelfall. Nichts desto trotz war hier nach einer rechtlichen Aussage gefragt, ob die Fristsetzen ansich in Ordnung ist oder nicht. Wenn Du dir den AP nochmal durchliest, dann wirst du sehen, dass es gar nicht darum geht, ob das Geld zurückgezahlt werden muss oder nicht, sondern nur um die Art und Weise wie und wann. Für mich klingt es so als ob das Darlehen ziemlich unstrittig ist...


Meinich

Antwort auf diesen Beitrag

Ja genau, er ist in IHRE Wohnung mit eingezogen und hat da jetzt 9 Monate gewohnt. Miete hat er bezahlt... Mich wundert ja fast, dass er da nicht auch seine gezahlten Anteile zurück möchte...


Honey58

Antwort auf Beitrag von Meinich

Also, das Darlehen muss sie zurückzahlen. Sofern sie das Geld hat, würde ich ihr empfehlen es ihm direkt zu überweisen und sich den "Empfang" schriftlich bestätigen zu lassen. Kann sie ihm das Geld zur Zeit nicht oder nur zum Teil zurückzahlen, dann sollte sie ihm ein schriftliches "Angebot" über die Zahlungsabwicklung unterbreiten, um ihre Zahlungsbereitschaft zu dokumentieren und weitere Kosten zu vermeiden. Zu all den anderen Dingen! Hier müssen sich beide Parteien einigen. Kein Richter sagt wer wem was zu zahlen hat. Im schlimmsten Fall müssen die Dinge verkauft und der Erlös geteilt werden. Der Einfachheit halber sollten sich die beiden zusammensetzen, vielleicht mit einer neutralen dritten Person, und die Dinge aufteilen. Rosinenpicken ist auf alle Fälle nicht!


mf4

Antwort auf Beitrag von Meinich

da wäre mir mein Stolz mehr wert als ein Spiegel und Briefkasten


Honey58

Antwort auf Beitrag von mf4

Sie bettelt doch gar nicht, oder habe ich etwas überlesen. Er will die Kohle für den "Kleinkram", so verstehe ich das


mf4

Antwort auf Beitrag von Honey58

es wird aber darauf hinauslaufen, weil hier um Kleinkram diskutiert wird ohne den man leben kann Ginge es um einen lebensnotwendigen Herd könnte ich es verstehen aber hey... Spiegel und Briefkasten. Ich würde ihm den Kram lassen und einen Ratenvertrag für das Darlehen aushandeln und dann könnte der mich mal heftigst am Ar*** Ich denke ich würde mir sogar die Kohle anders leihen, ihm gleich alles geben und an wen zurückzahlen, der mir dann nicht Jahre auf den sack geht, weil ich ihm was schulde.


Honey58

Antwort auf Beitrag von mf4

Mh, verstehe ich anders. Er hat doch fast alles mitgenommen, außer Dinge, die fest mit der Wohnung "verdrahten" sind. Für diese Dinge möchte er noch Kohle. Es klingt mir jetzt nicht so, als ob die Ex-Freundin so scharf auf die Sachen wäre. Ich persönlich würde ihm auch alles überlassen, aber darum geht es ja nicht. Wenn er einen Brief per Einschreiben schickt, scheint es ihm wohl ernst zu sein. Und wenn ich ihn nicht direkt ausbezahlen kann oder will, dann macht ein Gespräch schon noch mal Sinn. Um noch mal aufs Thema zurückzukommen. Rechtlich kann er NICHT einfach hingehen und bestimmen welche Dinge er behalten will und für was er Geld möchte. Da müssen sich die beiden schon einig sein.


Tristania1704

Antwort auf Beitrag von Honey58

Was ist aber mit den Dingen die er schon mitgenommen hat? Gehören denn die nicht auch beiden? Und dann will er den Rest auch noch? Das ist dann aber wieder ihr gegenüber nicht korrekt oder versteh ich da was falsch? Wenn sie dann wirklich teilen müssten doch die Dinge, die er schon mitgenommen hat auch geteilt werden.


mf4

Antwort auf Beitrag von Tristania1704

Nein korrekt ist daran nichts... mein Ex war auch so, seins war sein, unseres war seins und nur meins war meins, also im Prinzip der Inhalt meines Kleiderschrankes. Und das nicht nach 1 Jahr sondern Familie. Stolz ist unbezahlbar und manche brauchen das als letzten hilflosen Akt noch Macht und Rache auszuüben und Steine in den Weg zu räumen


Tristania1704

Antwort auf Beitrag von mf4

Ja da geb ich Dir recht. Stolz ist unbezahlbar. Ich würd wohl auch versuchen mich zu einigen und ihm eine Summe bezahlen. Das Auto sowieso. Ich hab meinen damaligen, der mit meinem Auto abgehauen ist, zuletzt gefragt ob ich ihn noch volltanken soll. Der Arme nahm ausgerechnet meinen Spritfressenden Sportflitzer mit den er sich leider leider nicht lange leisten konnte. Hat ihn dann verscherbelt *Heul*. Leider nicht an mich. Ja, ich hätte mir mein "Baby" tatsächlich zurück gekauft. Aber nicht mal das hat er mir gegönnt. Charakter ist halt auch etwas was man sich nicht kaufen kann...


Honey58

Antwort auf Beitrag von Tristania1704

Nee, es muss theoretisch alles (wertmäßig) geteilt werden. Was in der Praxis nichts so leicht umzusetzen ist. Es fängt schon damit an, dass beide sich darüber einig sein müssen, dass die Dinge wirklich zusammen angeschafft wurden, wer wie viel gezahlt hat und welchen Wert man für diese mittlerweile gebrauchten Gegenstände ansetzt. Wie schon geschrieben. Für so einen "Kleinkram" interessiert sich das Gericht nicht...so nach dem Motto "du bekommst die Kaffeemaschine, du den Toaster". Das wird so nicht laufen. Deswegen hinsetzen und darüber sprechen. Oder sieh zahlt lediglich ihre Schulden für das Auto zurück und den Rest "ignoriert" sie. Wäre mal interessant zu wissen, ob er dann immer noch nicht "Ruhe" gibt.


Franke

Antwort auf Beitrag von Meinich

Wenn nicht, dann könnte auf seine unverschämte Forderung eine ebenso unverschämte Reaktion von ihr kommen. In dem Moment, in dem sie schriftlich oder mündlich vor Zeugen Ratenzahlungen anbietet oder auch nur erklärt, dass es so schnell leider nicht geht, gilt dies wohl als Anerkenntnis, dass die Schuld tatsächlich besteht.