Elternforum Rund ums Baby

Frage wegen BV

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Frage wegen BV

Mitglied inaktiv

Da ich gestern Abend nicht mehr reingeguckt habe und auf den unteren Strang nicht mehr antworten wollte. Bitte haut mich jetzt nicht für diese Frage. Es muss auch keiner antworten, oder es reicht auch PN, wenn die Frage mal wieder total blödsinnig ist. Frau bekommt doch nicht im Ernst, wenn sie während Elternzeit schwanger wird und BV erhält, den vollen Lohn? Denke mir da gehts mit Elterngeld weiter und dann gibts nix oder H4 oder was auch immer? Bitte raubt mir jetzt nicht meine Illusionen. LG K.D.


Ani_k

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Beim BV gibt es tatsächlich weiter den vollen Lohn. Den bekommt man aber glaub ich von der Krankenkasse.


HSVMarie

Antwort auf Beitrag von Ani_k

Frau ist schwanger und bekommt BV. Während dem BV bekommt sie volles Gehalt (wird dem Arbeitgeber von der KK rückerstattet) und geht dann in Elternzeit. Wenn sie dann schwanger wird bekommt sie nach der Elternzeit wieder ein BV und während dieser Zeit dann auch volles Gehalt.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Ani_k

Wie das funktioniert und woher sich der AG das Geld wieder holt weiß ich. Bin aber doch stutzig, dass man das während einer beantragten und noch laufenden Elternzeit bekommt. Da sind ja alle Frauen blöd, die nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen und es nicht so eilig haben mit weiteren Kindern. Da gebärt frau doch, wenn mans aus finazieller Sicht sieht, doch 3 in 3. Finde das nicht gerecht und geht voll zu Lasten der KK und des AGs (der bekommt wohl nur 98 % von der Umlage2 der KK). Bekommt man dann etwa beides? Elterngeld UND Gehalt zwecks BV? Das wäre ja die Höhe.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von HSVMarie

Der erste Post sollte nicht unter dich, ich war etwas zu langsam, Sorry. Aha, jetzt weiß ich Bescheid. Danke dir.


HSVMarie

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Na während der Elternzeit bekommst du kein BV und somit Gehalt. Außer du arbeitest während der Elternzeit noch Teilzeit weiter...wie das dann genau mit dem BV funktioniert weiß ich aber nicht. Du kannst die Elternzeit auch nur einmal ändern. Also wenn du 2 Jahre beantragt hast, kannst du sie auch nochmal verkürzen. Zumindest was den Auszahlungszeitraum vom Elterngeld angeht.


sternenfee75

Antwort auf Beitrag von HSVMarie

In der EZ gibt es kein BV und man kann die EZ dafür auch nicht beenden. Man kann aber nach dem normalen Ablauf der EZ direkt ins BV gehen und bekommt dann das Geld, was man auch bekommen würde, wenn man arbeitet. Hat man also vorher schon einen Vertrag geändert, das man nur TZ arbeiten würde, gäbe es auch nur TZ Lohn, sonst das volle Gehalt.


wolke76

Antwort auf Beitrag von Ani_k

Aber natürlich nur, wenn die Elternzeit bereits beendet und die Tätigkeit wieder aufgenommen wurde. Ausnahme wäre ggf wenn die Elternzeit heute endet, die Arbeit morgen aufgenommen werden soll und sie morgen zum Arzt rennt und das BV erstellt wird. Dann bekommt sie in der Tat volles Geld ohne nur einen Tag zu arbeiten. Beim Elterngeld gibt es aber GsD andere Vorschriften und Fristen.


MissRanya

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Ob Frau X nun in der EZ schwanger wird und nahtlos danach in den BV geht oder ob sie nachv3 Wochen,nachdem sie ihre Arbeit wieder aufgenommen hat und schwanger wird in den BV geht... Vollen Lohn gibt es doch dann so oder so... Der Grund für ein BV ist übrigens auch wichtig. Hängt es nur mit der eigentlichen Tätigkeit zusammen,kann der AG sie auch bis zum MuSchu woanders einsetzen. Das war bei mir zB der Fall. Ich wurde einfach für was anderes eingesetzt. Und ob man sich nun dabei unwohl fühlt oder es kalkuliert...heraus kommt das selbe. Ich kenne niemanden,der auf seinen Lohn verzichtet hätte wegen BV............


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von MissRanya

Sofern man im Betrieb woanders eingesetzt werden kann. Es muss ja niemand auf sein Entgeld verzichten, wenn er ein BV bekont. Dafür ist ja die U2 da, um auch den AG vor übermässiger finanzieller Belastung zu bewahren. Es muss ja ggf. ein neuer Mitarbeiter eingestellt werden. Mir war nur nicht klar, dass es in Anschluss an eine EZ gezahlt werden würde. Ich bekomme, voraussichtlich, auch ein BV und selbstverständlich möchte ich nicht auf mein Geld verzichten. Aber darum gehts auch nicht.


Mitglied inaktiv

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Stimmt so nur teils. In der EZ gibt es KEIN BV. Ausnahmen, es ist geplant Teilzeit innerhalb der Elternzeit zu arbeiten. Das greift erst, wenn EZ zuende, dann aber ab dem 1ten Tag. Und nein, man darf die EZ nicht vorsätzlich beenden um dann ins BV zu gehen, das wäre dann wieder Betrug. Wenn die EZ aber regulär ausläuft bzw Frau eigentlich in Teilzeit arbeiten wollte (im Rahmen der EZ), dann kann Frau sofort ein BV bekommen, muss dann nicht einen Tag arbeiten und bekommt ab dem ersten Tag das an Geld, was sie auch ohne BV bekommen würde. Wenn also VZ, dann Vollzeit-gehalt, wenn TZ, dann Teilzeit-Gehalt. Die Zeiten mit BV werden dann auch für das neue EG angerechnet. Vorzeitig die EZ beenden darf man NUR zum neuen Mutterschutz. Und da sollte das Frau dann auch dringend machen, da es dann das volle Mutterschaftsgeld wie beim vorherigen Kind gibt. Macht man das nicht, gibt es nur denn KK-Anteil - wenn denn dann überhaupt.