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Thema: Baby

Hallo Ich befinde mich in SSW4+6 Ich arbeite als Erzieherin in einem geschlossenen Kinderheim für Psychischkranke Jugendliche. Was meint ihr wann soll ich es meiner Chefin mitteilen? Hab Angst das es jetzt noch zu früh ist. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

von Sari2612 am 30.12.2022, 15:07



Antwort auf Beitrag von Sari2612

Hallo, wann Du es sagst, solltest Du vielleicht mit Deinem Partner besprechen. Was Du bedenken musst: Schutzrechte für Schwangere gelten nur, wenn Du die Schwangerschaft bekannt gegeben hast. Raten kann man Dir da als Außenstehende nur schlecht etwas... Viele Grüße

von Mamamaike am 30.12.2022, 15:19



Antwort auf Beitrag von Sari2612

In so einer Einrichtung würde ich es sofort sagen. Aber entscheiden musst du das selber.

von annarick am 30.12.2022, 15:58



Antwort auf Beitrag von Sari2612

Ich bin Erzieherin in der Krippe in NRW. Habe meiner kita Leitung das mit der schwangerschaft erzählt, als mir der frauenarzt sagen konnte, dass die schwangerschaft intakt ist und sich alles richtig angesetzt hat. (Ca 9 oder 10ssw) Musste dafür eine Bescheinigung der ss meinen AG geben Danach hab ich noch etwas homeoffice gemacht und bin dann vom betriebsarzt ins bv geschickt worden.

von Elenore1003 am 30.12.2022, 20:03



Antwort auf Beitrag von Sari2612

Mit Impulskontrollstörungen und/oder aggressivem Verhalten? Wäre ein Grund für ein betriebliches BV. Hatte in einem ähnlichen Bereich gearbeitet und musste auch gut abwägen, wann ich die Schwangerschaft bekannt gebe. Wollte ungern ins BV, um dann doch eine Fehlgeburt zu haben - und alle, inkl. Klientel, wüssten es. Daher habe ich das erste Trimester über nichts gesagt und bin dann am selben Tag der Verkündung nach Hause geschickt worden. Ich bereue es nicht, es so gemacht zu haben, würde es aber heute anders machen. Ich würde mich zumindest krank schreiben lassen und es dann irgendwann zwischen der achten und zwölften Woche sagen. Es hat nämlich einen guten Grund wieso man in dem Bereich oft ein BV bekommt, schwanger nimmt man Situationen anders wahr und ich hab mich in der ein oder anderen Situation tatsächlich anders verhalten als nicht-schwanger. Und selbst ohne BV (das entscheidet ja euer Betriebsarzt, bei uns war die Gefährdungsbeurteilung eben allgemein bekannt, daher wusste ich, dass ich sofort weg bin) hast du besondere Rechte: Keine Nachtdienste mehr, keine Sonntagsarbeiten mehr. Das würde dir ggf entgegen kommen - ich hätte damals aber ungern auf die Zulagen verzichtet, hätte es mich betroffen. Die Entscheidung kann dir niemand abnehmen, es gibt wie gesagt auch gute Gründe, es schon sehr früh zu sagen. Aber mir was das zu heikel. Ist halt doch etwas anderes, ob es ein paar KollegInnen mitbekommen, wenn doch was passiert, oder eben auch dein Klientel.

von Ruto am 31.12.2022, 07:00



Antwort auf Beitrag von Ruto

Genau aggressiv und Impulskontrollstörungen. Wir bekommen bald einen neuen Bewohner und da ist es sehr schwierig die Anfangszeit.

von Sari2612 am 01.01.2023, 17:25