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Aufstockung ALG1 und Ersparnisse

Thema: Aufstockung ALG1 und Ersparnisse

Hallo. Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern. Leider bin ich arbeitslos geworden weil der Betrieb Insolvenz anmelden musste. Mein ALG1 Bescheid ist in Bearbeitung. Leider werde ich nicht drumherum kommen und muss beim Jobcenter eine Aufstockung beantragen. Nun habe ich auf meinem Sparkonto noch 5000 Euro Ersparnis für den Notfall. Muss ich diese erst aufbrauchen oder darf man beim Bezug von Alg 1 und 2 Ersparnisse haben? Ich kenne mich leider nicht aus, war noch nie arbeitslos :-( LG

von Mosaik am 01.07.2016, 08:45



Antwort auf Beitrag von Mosaik

Zum Glück gibt's das Internet ;) "Wie hoch darf das Geld- Vermögen sein? Bezieher von Alg II dürfen gewisse Ersparnisse besitzen. Erlaubt sind 150 € pro Lebensjahr, höchstens jedoch 10.050 Euro pro Person. Bei einem 50- jährigen Antragsteller mit einem gleichaltrigen (Ehe-)Partner sind das z.B. 20.000 €. Für Gelder, die eindeutig für die Altersvorsor ge vorgesehen sind, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 200 € pro Lebensjahr – sowohl für den Arbeitslosen als auch für seinen (Ehe-) Partner. Auch hier gilt die Höchstgrenze von 13.000 € pro Partner. Für Personen, die vor dem 1.1.1948 geboren sind, gilt ein Freibetrag von 520 € pro Lebensjahr (maximal 33.800 €). Übersteigen die Ersparnisse die Freigrenzen, gibt es so lange kein Alg II, bis die Ersparnisse weitgehend ausgegeben wurden und im Bereich des Erlaubten liegen."

von MAMAundPAPA2013 am 01.07.2016, 10:38



Antwort auf Beitrag von Mosaik

Hallo, von vorhandenem Vermögen kann man Freibeträge abziehen: Grundfreibetrag 150€/Lebensjahr - mind. 3100€ Freibetrag für notwendigge Anschaffungen 750€ für jeden(!) Leistungsberechtigten Grundfreibetrag 3100 € pro leistungsberechtigtem minderjährigem Kind (hier bin ich nicht ganz sicher, ob das dann nur fürs Kindersparbuch gilt oder ob es bei deinem berücksichtigt werden darf) Angenommen du bist 25 und nimmst die Anschaffungsbeträge dazu, dann hättest du schon allein damit einen Freibetrag von 6000€. Ich hoffe, das hilft weiter! Achja, Grundlage ist Paragraph 12 SGB II

von wolke76 am 01.07.2016, 12:24



Antwort auf Beitrag von Mosaik

Ich nehme an, dass das Jobcenter wissen möchte, ob Wohngeld ausreicht und deshalb rate ich erst WG zu beantragen. Wird das abgelehnt, weil es den Bedarf nicht deckt bekommst du aufstockend H4. Zum Schonvermögen wurde genug gesagt.

von mf4 am 01.07.2016, 18:31