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Privat verichertes "Kind" und SV-pflichtige Beschäftigung

Thema: Privat verichertes "Kind" und SV-pflichtige Beschäftigung

Wie habt ihr das geregelt??? Eine Freundin erzählte, dass ihr Sohn beitragsfrei Mitglied der PKV blieb. Andere zahlen eine Anwartschaft, um den Schritt zurück offen zu halten. Und ganz blöde Frage. Meldet man sich selbst bei der GKV an oder macht das der Arbeitgeber. Ich bin seit 1990 bei meiner KK und habe mich damals studentisch versichert. Trini

von Trini am 07.12.2016, 09:09



Antwort auf Beitrag von Trini

Also eine beitragsfreie "Mitgliedschaft" in der PKV mit Leistungsanspruch kann ich mir nicht vorstellen. Entweder ist die Mitgliedschaft ruhend gestellt oder sie hat eine Anwartschaft. Bei der Frage mit der GKV kann ich nur mutmaßen, dass du dich für eine Versicherung entscheidest und dein AG dich dort anmelden muss (wg. Abführung der KV-Beiträge).

von Julie am 07.12.2016, 19:44



Antwort auf Beitrag von Julie

Klar, dass beitragsfrei mit Leistungsanspruch NICHT geht. Vielleicht kann man ja auch die Mitgliedschaft mit einer Zusatzversicherung "erhalten". Trini

von Trini am 08.12.2016, 12:10



Antwort auf Beitrag von Julie

Kann schon sein. Ich glaube, die PKVen sind da unterschiedlich in ihrer Vertragsgestaltung.

von Julie am 08.12.2016, 21:43



Antwort auf Beitrag von Trini

Allerdings sehe ich dafür nicht ewig lange einen Grund da meine eher nie so viel verdienen wird dass sie wieder reinkann und nach unseren schlechten Erfagrungen auch nie zur Debeka ginge dagmar

von Ellert am 09.12.2016, 14:42



Antwort auf Beitrag von Trini

"Beitragsfrei" zweifle ich ganz stark in der PKV an! Anwartschaft: ja, kostet so gaaanz grob 10% des bisherigen Beitrags. Und: Du sagst dem AG welche GKV ubd er meldet an. Gruss d

von desireekk am 09.12.2016, 18:42



Antwort auf Beitrag von Trini

Also, wenn das "Kind " sozialversicherungsPFLICHTIG ist, fragt der AG, welche Krankenkasse es hat und dann weiss das Kind, dass es sich bei einer versichern muss. geht schnell und unproblematisch, die haben ja keine Gesundheitsprüfungen und müsen jeden nehmen. Ansonsten- ich weiss nicht mehr genau, wie dieser Betrag heisst, den man zahlt, um später wieder ohne tamtam in seinen alten Tarif zu können. Anwartschaft, Warteversicherung oder so. Ich kenne das vor allem von Diplomaten, wo in Deutschland beide arbeiten und jeder sich selber krankenversichert und im Ausland eben immer der mitausreisende Partner, auch MAP genannt, über den Ehepartner krankenversichert wird und beihilfeberrchtigt ist. Da zahlen sie 20 Prozent - und das kann viel sein wennn man in hohem Alter einsteigt oder inzwischen erkrankt ist. private dürfen ja ablehnen.Sprich, die rutschen oft hin und her zwischen den Systemen. Wie ich das machen werde-für das Referendariat würde ich meinen Kindern noch diese anwartschaft spendieren ( wenn sie da Referendar werden wo die keine Beamten mehr sind). Ansonsten müssen sie selber ihren Weg machen . Benedikte

von Benedikte am 09.12.2016, 19:02



Antwort auf Beitrag von Trini

Hallo, das wäre schön wenn man in der PKW die Kinder beitragsfrei mitversichern könnte. Es ist so : Wenn man eine SV pflichtige Beschäftigung aufnimmt fragt der AG nach der Krankenversicherung. Bei bestimmten Tätigkeiten muss man gesetzlich versichert sein. Bei einem FSJ zum Beispiel. Man kann dann den Anspruch, privat versichert zu sein, ruhen lassen. Das kostet einen dann ca. 5 € im Monat. Der Anspruch, privat versichert zu werden, kann dann nach Abschluss der Tätigkeit wieder aufgenommen werden. Ansonsten - ohne SVpflichtige Beschäftigung - ist man dafür, daß Kind privat krankenversichert zu haben mit ca. 50 € im Monat "dabei ". LG

von MamaMalZwei am 14.12.2016, 15:26



Antwort auf Beitrag von Trini

Er hat jetzt eine Anwartschaft und eine Zusatzversicherung. Vielleicht will er ja doch noch mal studieren?? Trini

von Trini am 11.01.2017, 08:55