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Kann mir mal jemand was erklären - Düsseldorfer Tabelle

Thema: Kann mir mal jemand was erklären - Düsseldorfer Tabelle

Da es ja hier immer wieder um den Unterhalt der erwachsenen Kinder geht, habe ich mir gestern mal die Düsseldorfer Tabelle angeschaut. http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2018/Duesseldorfer-Tabelle-2018.pdf "Spannend" finde ich dabei Ziffer 7: Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Tabelle. Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 735 EUR. Hierin sind bis 300 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. Das hieße, dass ein Ehepaar im höheren Dienst (Endstufe) für einen volljährigen Schüler, der zu Hause wohnt, 1214 € Unterhalt zahlen muss, für einen Studenten aber einkommensunabhängig nur die 735 Euro (plus Krankenversicherung und Studiengebühren). Nun lässt sich der Naturalunterhalt natürlich schwer beziffern, aber ich finde das extrem viel für einen Schüler oder einen jungen Menschen in der Phase der "Selbstfindung". Ist das eigentlich plus oder inclusive Kindergeld? Habe ich irgendwo einen Denkfehler????? Trini

von Trini am 08.11.2018, 07:42



Antwort auf Beitrag von Trini

Wo findest Du denn 1214€ Unterhalt. Bei mir endet die Spalte 4 bei Stufe 10 und einem Unterhalt von 844€

von kevome* am 08.11.2018, 08:22



Antwort auf Beitrag von kevome*

€ 607 pro Elternteil. Es sind ja beide eltern Batunterhaltspflichtig. Trini

von Trini am 08.11.2018, 08:24



Antwort auf Beitrag von Trini

Man sollte doch Korrektur lesen. Trini

von Trini am 08.11.2018, 08:25



Antwort auf Beitrag von Trini

Nein, der Betrag der in der Tabelle ab 18 steht, ist der Gesamtbetrag, der auf beide Eltern nach Einkommenshöhe aufgeteilt wird

von kevome* am 08.11.2018, 08:27



Antwort auf Beitrag von kevome*

Aha, da liegt also mein Denkfehler!! Danke! Heißt also im angenommenen Einkommensfall, dass man den Höchstbetrag von Spalte 4 ansetzen muss. Trini

von Trini am 08.11.2018, 08:35



Antwort auf Beitrag von Trini

Wobei die € 844 eben auch noch mehr sind als die € 735. Trini

von Trini am 08.11.2018, 08:36



Antwort auf Beitrag von Trini

der zu zahlende Unterhaltsbetrag wird also um das Kindergeld gemindert, da dieses ja eh dem Kind zu Gute kommen soll.

von cube am 08.11.2018, 10:11