Da es ja hier immer wieder um den Unterhalt der erwachsenen Kinder geht, habe ich mir gestern mal die Düsseldorfer Tabelle angeschaut. http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2018/Duesseldorfer-Tabelle-2018.pdf "Spannend" finde ich dabei Ziffer 7: Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Tabelle. Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 735 EUR. Hierin sind bis 300 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. Das hieße, dass ein Ehepaar im höheren Dienst (Endstufe) für einen volljährigen Schüler, der zu Hause wohnt, 1214 € Unterhalt zahlen muss, für einen Studenten aber einkommensunabhängig nur die 735 Euro (plus Krankenversicherung und Studiengebühren). Nun lässt sich der Naturalunterhalt natürlich schwer beziffern, aber ich finde das extrem viel für einen Schüler oder einen jungen Menschen in der Phase der "Selbstfindung". Ist das eigentlich plus oder inclusive Kindergeld? Habe ich irgendwo einen Denkfehler????? Trini
von Trini am 08.11.2018, 07:42