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Wechsel Gymnasium

Thema: Wechsel Gymnasium

Mein Sohn möchte zur 10ten an ein anderes Gym mit vertieft musischer Ausbildung wechseln und ist von mir bereits angemeldet und hat den Termin für die Aufnahmeprüfung, die er hoffentlich besteht. Leider steht noch nicht fest, ob in der Pianistenklasse ein Platz für ihn ist, da 26 Schüler das Maximum sind. Die Prüfung ist Ende Juni, mit Bedenkzeit und bis die Ergebnisse dann evtl. feststehen, sind vermutlich dann Ferien. Muss man dem jetzigen Gym einen Wechsel ankündigen? Oder kann ich ihn dort dann in der letzten Ferienwoche einfach ganz kurzfristig abmelden. Würdet ihr das der jetzigen Schule mitteilen? Ich bin sicher, die wären nicht glücklich, da er in der Schulband spielt, den Chor begleitet. Oder wird der Schule eine anderweitige Anmeldung sowieso mitgeteilt?

von Cata am 23.02.2020, 12:59



Antwort auf Beitrag von Cata

huhu meine geht auf ne Private Schule, da sind richtige Kündigungsfristen aber bei einer Saatlichen würde ich einfach abmelden wenn Ihr den Platz wirklich sicher habt dagmar

von Ellert am 23.02.2020, 13:22



Antwort auf Beitrag von Ellert

Danke, kommt ja zum Glück nicht so oft vor. Das mit den Fristen ist natürlich hinderlich bei sowas. Ich glaube und hoffe natürlich, dass seine momentanen Lehrer für ihn nur das Beste wünschen und wollen. Ich hatte damals, als wir aus Amerika kamen, unbedingt durchgesetzt, dass der Direktor ihn aufnimmt, so ohne jegliche Zensuren, nur mit Beurteilung der Ami Lehrer. Der erwähnt bei jedem Schulfest, er möge der Schule wegen seiner Talente recht lang erhalten bleiben, und nun will er weg. Mal sehen, er paukt schon Musikgeschichte, nimmt Gesangsunterricht, singen müssen sie dort auch, und übt seine verschiedenen Stücke. Ich wünsche ihm, dass er genommen wird.

von Cata am 23.02.2020, 14:27



Antwort auf Beitrag von Cata

Ich würde es nicht mitteilen, solange es nicht sicher ist, ob er auf dem neuen Gym genommen wird. Wenn Du dann die Zusage hast, kannst Du der alten Schule schriftlich (Schulleiter) Bescheid sagen. Ich würde dann aus Höflichkeit zusätzlich noch eine formlose Email an den Klassenlehrer schreiben. Solange das Ganze ungelegte Eier sind, würde ich schweigen. Es gibt ja auch nichts mitzuteilen, wenn Dein Sohn noch keinen Platz am neuen Gym hat. LG

von Hexhex am 23.02.2020, 16:54



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Nee, jetzt eh noch nicht, aber ich dachte halt zu Beginn der Ferien. So ne Schule kalkuliert ja auch. Der Klassenleiter wechselt eh zur 10ten. Das ist schon ok. Er meint eben, er wolle sich dann die Sache über die Ferien überlegen, die Strecke mal mit Bus und Straßenbahn zur Probe fahren, oder doch ins Internat. Ich hab gesagt, er soll den Test erstmal machen, dann planen wir den Rest.

von Cata am 23.02.2020, 18:31



Antwort auf Beitrag von Cata

Da gibt es keine Fristen, ankündigen mußt Du die Abmeldung nicht... Ich habe meine Tochter problemlos ganz kurzfristig an der alten Schule zum nächsten Tag abgemeldet. Es sollte nur bereits eine Anmeldung der neuen Schule vorliegen.

Mitglied inaktiv - 24.02.2020, 09:19



Antwort auf Beitrag von Cata

Hallo, ich weiß ja nun nicht welches Bundesland… aber bei meinen (damals) in Bayern war am Musischen Gymnasium nach /zur 10. Klasse "Schluss mit musisch", d. h. danach ist ja sowieso nur noch Abi Vorbereitung, da ist die musische Vertiefung dann schon "rum". es sei denn, er will in Musik Abitur machen und die andere Schule bietet das nicht an? Die alte Schule würde ich dann informieren wenn es definitiv ist. Wechsel kommen an Schulen häufig vor, das ist nix ungewöhnliches. VG aus MA D

von desireekk am 24.02.2020, 18:30



Antwort auf Beitrag von desireekk

Nee, dort gehts in der 11ten erst richtig los. Die machen ein normales Abi und noch eins für Musik, wenn ich das richtig verstanden hab. Die haben auch einige Unterrichtsstunden mehr. 3x stimmbildenden Unterricht, 3x Musikhistorie und Theorie und dann noch Instrumente

von Cata am 26.02.2020, 19:40



Antwort auf Beitrag von Cata

Hallo! Nö, abmelden oder ankündigen, dass er eventuell von der Schule abgemeldet wird muss man nicht. Die "abgebende" Schule hat da gar kein Mitsprachrecht. Nur die "aufnehmende" Schule (und der Schüler / Erzberechtigte) haben da was zu entscheiden. Ich würde keineswegs vor einer erfolgreichen Anmeldung an der anderen Schule überhaupt eine Abmeldung an der jetzigen Schule tätigen. Das kannst Du noch man ersten Schultag des neuen Schuljahres! Mein Wollte auch die Schule wechseln, haben wir auch so der KL mitgeteilt, wenn es klappen würde, dann würde er wechseln. Sie hat sich für das Informationsgeschenk bedankt und dazu geraten erst dann schriftlich die Abmeldung zu machen, wenn es völlig klar ist mit der anderen Schule. Wechsel hat nicht geklappt und ihm ist keinerlei Nachteil an der alten Schule entstanden. LG, 2.

von 2auseinemholz am 26.02.2020, 08:34