Frage: Zwangsräumung wegen Überbelegung

Wir sind vor etwa 6 Monaten in unsere Wohnung hier eingezogen ( 80 qm) zum Zeitpunkt als wir uns für diese Wohnung entschieden wusste wir noch nichts von meienr Schwangerschaft. Nun stehe ich kurz vor der Entbindung und unser vermieter hat gestern wohl mitbekommen dass ich nen dicken Bauch habe. Heute erreichte uns dann eine Mail dass die Wohnung keines Falls für 5 Personen ausgelegt sei und nie die rede davon war dass wir noch einKind bekämen. Somit sei die Wohnung dann überbelegt und hätte die Zwangsräumung zur Folge. Ich meine wir sind ohnehin auf Wohnungssuche weil uns die Wohnung zu klein ist, aber das gestaltet sich hier in der Gegend leider schwieriger als gedacht. Kinder will hier kein vermieter haben. Aber kann unser Vermieter uns wirklich zwangsräumen und gibt es sowas wie eine Überbelegung des Wohnraumes überhaupt? Danke für Ihre Mühe.

Mitglied inaktiv - 17.02.2010, 11:54



Antwort auf: Zwangsräumung wegen Überbelegung

Hallo, da muss er erst einmal eine Räumungsklage machen.Das dauert. Und dann ist es Ihnen direkt nach der Geburt nicht zuzumuten, umzuziehen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern u suchen Sie in Ruhe Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2010