Ich wohne in Niedersachsen und hatte bis zum Urteil einen Anwalt, der mir aber mitteilte, dass man die Dinge die nach dem Urteil über Gerichtsvollzieher laufen eigenständig beantragen muss, da die Kosten nicht vom vorherigen PKH_antrag gedeckt werden und man unter Umständen auf den Kosten sitzenbleibt.
Mitglied inaktiv - 22.02.2005, 15:44