Frage: Zeugenrücktritt

Liebe Frau Bader, im Dez. ist die Anhörung über das Besuchsrecht des Kindesvaters und meiner Tochter. Eine Freundin von mir sollte als Zeuging ausssagen und ist auch geladen worden, nun möchte sie nicht mehr aussagen aus persönl. Gründen... Sie muss es doch dem AG mitteilen, dass sie nun nicht mehr aussagen mag ? Und muss ich es meiner Anwältin mitteilen ? LG Jessica

Mitglied inaktiv - 24.11.2002, 12:41



Antwort auf: Zeugenrücktritt

Hallo, da Sie anwaltlich ertreten sind, darf ich mich nicht äußern. NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.11.2002