Hallo Frau Bader Ich bin seid letztes Jahr August bei Arbeitsamt angemeldet ich hatte bis jetzt drei Fehlgeburten deshalb hat mir mein FA ein Beschäftigungsverbot ausgestellt da ich ein Risikoschwangere bin bin persönlich vorbei dann hieß es gleich ich werde abgemeldet wenn ich keine Arbeit aufnehmen kann steht mir mein Arbeitslosengeld nicht zu dann war ich bei der KK und die sagen das dürfen die nicht ich soll mal fragen in welche § das stehen würde jetzt meine Frage steht mir Arbeitslosengeld zu Hartz IV würde ich nicht Kriegen da mein Mann gut verdient ich hoffe sie können mir helfen habe bei Arbeitsamt mit mehreren Mitarbeitern Tel manche sagen es wird weiterhin bezahlt und di anderen wiederum nein da ich nicht ArbeitsfÄhig wäre Danke im vorraus
von xgenla am 07.03.2012, 21:49