Frage: Xgenla

Hallo Frau Bader Ich bin seid letztes Jahr August bei Arbeitsamt angemeldet ich hatte bis jetzt drei Fehlgeburten deshalb hat mir mein FA ein Beschäftigungsverbot ausgestellt da ich ein Risikoschwangere bin bin persönlich vorbei dann hieß es gleich ich werde abgemeldet wenn ich keine Arbeit aufnehmen kann steht mir mein Arbeitslosengeld nicht zu dann war ich bei der KK und die sagen das dürfen die nicht ich soll mal fragen in welche § das stehen würde jetzt meine Frage steht mir Arbeitslosengeld zu Hartz IV würde ich nicht Kriegen da mein Mann gut verdient ich hoffe sie können mir helfen habe bei Arbeitsamt mit mehreren Mitarbeitern Tel manche sagen es wird weiterhin bezahlt und di anderen wiederum nein da ich nicht ArbeitsfÄhig wäre Danke im vorraus

von xgenla am 07.03.2012, 21:49



Antwort auf: Xgenla

Hallo, schauen Sie mal hier (da stehen auch interessante Urteile, die die Arbämter ja nicht beachten sollen) http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/nn_164878/zentraler-Content/E-Mail-Infos/Dokument/E-Mail-Info-2010-11-23.html Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.03.2012



Antwort auf: Xgenla

Tut mir leid, aber es ist kein einziges Satzzeichen oder eine sonstige Formatierung in dem Text. So muss man es fünf mal lesen, damit man den Sinn versteht.... Gruß Sabine

von SumSum076 am 07.03.2012, 22:12