Wurde leider vergessen zu beantworten :o(

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wurde leider vergessen zu beantworten :o(

Liebe Frau Bader, wie kann man sicherstellen, daß das unser Kind nach unserem Ableben zu Schwägerin kommt, um dort aufzuwachsen. Genügt da ein "Testament" in dem drinnesteht, das das eigene Kind nach Ableben der Eltern bei Tante sowienoch aufwachsen soll. Kann das "Testament" von den Großeltern angefochten werden? Danke für Ihre Antwort LG heike mit Luca 13 Tage alt

Mitglied inaktiv - 14.01.2004, 13:52



Antwort auf: Wurde leider vergessen zu beantworten :o(

Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2004