Frage: Wohngesellschaft/Sanitäranlagen

Hallo, ich habe eine allgemeine frage muss dafür aber kurz meine situation schildern.. also ich und mein freund erwarten ein Kind ich bin in der 25 ssw und wir ziehen in seine wohnung die er von seinen eltern übernommen hat... Kurz gesagt in der Wohnung wurd von der Wohngesellschaft seit 32 Jahren nichts mehr gemacht... Wir haben Sanitäranlagen im badezimmer die 32 Jahre alt sind.. Der Wasserhahn kommt zum Beispiel aus der wand raus oder die Tiolette hat keinen Wasserkasten... Nun meine frage: Ist die Wohngesellschaft dazu verpflichtet die Sanitäranlagen auf den neusten Stand zu bringen, wenn man sie drauf aufmerksam macht? Ich würde mich über eine Antwort freuen :) LG svenja

Mitglied inaktiv - 29.01.2010, 18:03



Antwort auf: Wohngesellschaft/Sanitäranlagen

Hallo, nein, da gibt es keinen Anspruch. Frage ist nur, was mit der Höhe der Miete (Angemessenheit) ist Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2010



Antwort auf: Wohngesellschaft/Sanitäranlagen

der Mietvertrag besteht mit der Familie nun ja seit 32 jahren vor zwei jahren wurd der nur Umgeschrieben auf meinen freund und ich ziehe nur dazu....

Mitglied inaktiv - 29.01.2010, 18:25



Antwort auf: Wohngesellschaft/Sanitäranlagen

Besteht dann auch noch die Miete von vor 32 Jahren ??? Ich würde mal bei den Nachbarn nett nachfragen wie es da aussieht, ob was gemach wurde und von wem. Eigentlich macht das die Hausverwaltung und es muss Gründe geben, warum diese Wohnung ausgespart wurde. In meiner alten Wohnung gab es eine Nachbarwohnung in der 60 !!! Jahre nichts gemacht worden ist, weil die Mieterin das nicht wollte. Da konnten sie wohl nichts machen, erst als sie verstarb wurde kernsaniert.

Mitglied inaktiv - 31.01.2010, 19:14