Frage: Wohlverhaltenspflicht

Hallo! Mein Exmann und seine neue Frau verstoßen seit einigen Monaten gegen die Wohlverhaltenspflicht. Fast jedes Mal, wenn meine vierjährige Tochter von den Papa-Wochenenden nach Hause kommt, berichtet sie, was ihr wieder über mich erzählt wird. Ich habe mir das bisher geduldig angehört und meinen Exmann auch darauf aufmerksam gemacht und um ein Gespräch beim Jugendamt/Kinderschutzbund gebeten. Er hat allerdings kein Interesse an einer Klärung. Nun kam sie am letzten Wochenende wieder von ihrem Vater und meinte, dass Ihre Stiefmutter ihr gesagt habe, dass ich eine böse Frau bin und mich nicht wie eine Mutter verhalten würde und ihr Papa bei mir eine ganz schlimme Zeit gehabt hätte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Tochter sich das ausdenkt zumal er sich mir gegenüber auch in Gegenwart unserer Tochter feindselig verhält. Was kann ich machen? Gibt es eine Möglichkeit dieses Verhalten zu unterbinden? Viele Grüße

von monimaus1980 am 06.11.2016, 22:03



Antwort auf: Wohlverhaltenspflicht

Hallo, wenden Sie sich zeitnah ans JA. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.11.2016



Antwort auf: Wohlverhaltenspflicht

Ich würde mit dem Kind zum Jugendamt / Erziehungsberatung und dort soll sich mal jemand mit dem Kind unterhalten. Anschließend würde ich zum Jugendamt mit dem KV und ihm dort in Ruhe erklären lassen, was da dem Kind angetan wird. Man kann nur reden und hoffen dass sie es kapieren. Das alleine ist noch kein Grund den Umgang zu unterbinden.... :-( Es sei denn, das Kind entwickelt dadurch massive Störungen... Gruss D

von desireekk am 06.11.2016, 23:20